Pressemitteilung von Florian Frank

Was versteht man unter dem Begriff Wirtschaftprüfung


16.05.2013 / ID: 117230
Politik, Recht & Gesellschaft

Eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens ist aber nicht Bestandteil einer Wirtschaftsprüfung. Bei einer Wirtschaftsprüfung wird (in der Theorie)der vorhandene Ist- mit dem vorgegebenen Soll-Zustand verglichen und auf Grundlage einer Abweichung ein entsprechendes Urteil gebildet, das sich dann im Prüfungsergebnis ausdrückt.
Eine Wirtschaftsprüfung dürfen nach dem Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer nur zugelassene Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer durchführen. Hierbei muss man zwischen einer Kontrolle durch Mitarbeiter des geprüften Unternehmens unterscheiden, die man auch als Innenrevision bezeichnet, und einer Finanzkontrolle eines Vereins durch aus dem Mitgliederkreis gewählte Rechnungsprüfer (Rechnungsprüfung).

Ein Wirtschaftsprüfer soll also sowohl die formale als auch sachliche Korrektheit der Angaben eines Unternehmens sicherstellen und mitnichten, wie von vielen Menschen oftmals vermutet wird, ein Urteil darüber fällen, ob sich das Unternehmen in seiner Wirtschaftlichkeit gut dasteht.

Wirtschaftsprüfer sind freiberuflich Tätig, deren Tätigkeitsfeld einen klar geregelten rechtlichen Rahmen durch eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften erhält. Hierzu gehören die Wirtschaftsprüferordnung und das Handelsgesetzbuch, sowie weitere Gesetze und Vorschriften die unter anderem dem Bundesgesetzblatt zu entnehmen sind. Desweiteren kommen standesrechtliche Berufsgrundsätze hinzu, die wenn auch keine Gesetze sind, aber dennoch für die Wirtschaftsprüfer eine herausragende Bedeutung haben.

Zudem geben die Prüfungsstandards dem Wirtschaftsprüfer sehr detailliert vor, wie Aufträge anzunehmen, zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren sind.

Den eben benannten Prüfungsstandards kommen hierbei insofern de facto einem Gesetzesrang zu, als dass der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer der Ansicht ist, dass eine nicht korrekte Anwendung der Prüfungsstandards eine Berufspflichtverletzung ist. Eine Verletzung dieser Berufspflichten kann durch die Wirtschaftsprüferkammer entsprechende sanktioniert werden.

Weitere Informationen zu den Themen Wirtschaftsprüfer Mannheim (http://www.rvr.de/rvr/57/Florian-Frank.html) , Steuerstrafrecht Mannheim, <a href="view-source:http://www.rvr.de/fem/175/Steuerrecht-Steuerberatung.html">Steuerrecht Mannheim</a>, Buchprüfer Mannheim und <a href="view-source:http://www.rvr.de/fem/175/Steuerrecht-Steuerberatung.html">Steuerberatung Mannheim</a>.
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