Keine steuerlichen Vorteile bei Medienfonds?
22.05.2013 / ID: 117835
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html Besorgniserregende Zeiten für Anleger von Medienfonds. Denn Steuervorteile und vorgesehenen Entwicklungen sollen bei solchen Fonds möglichenfalls nicht eingetreten sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen http://www.grprainer.com führen aus: Vermehrt sollen sich Anleger in der Vergangenheit Investitionen in Medienfonds zugewandt haben. Bei Medienfonds handelt es sich in der Regel um geschlossene Fonds. Beteiligte Anleger sollten dann anscheinend an den Ergebnissen der durch die Medienfonds finanzierten Filme beteiligt werden.
Zum Zwecke der Kundengewinnung solle wohl zum Zeitpunkt der Zeichnung damit geworben worden sein, dass erhebliche Steuervorteile für Anleger bestünden. Es soll sich allerdings in der Folge alsbald herausgestellt haben, dass die erhofften Ergebnisse wohl nicht erzielt werden können. Ferner sollen Bedenken an den in Aussicht gestellten Steuervorteilen aufgekommen sein. Mitursächlich für die Besorgnis vieler Anleger kann auch die Forderung der Finanzämter nach Steuernachzahlungen in Höhe beträchtlicher Summen gewesen sein.
Weiterhin soll die allgemeine Entwicklung der Medienfonds wohl nicht in die zuvor erwartete Richtung gelaufen sein. Dabei seien wohl insbesondere die Einspielergebnisse der Filme oft hinter den Erwartungen zurück geblieben. Folglich sollen die Ausschüttungen an Anleger deutlich geringer ausgefallen oder gar ganz ausgeblieben sein.
Gegebenenfalls können Anleger gegen die schlechte Entwicklung der Beteiligung vorgehen. Eine Vielzahl der Anleger von Medienfonds soll während der Zeichnung falsch beraten worden sein. Deshalb könnten Anlegern möglicherweise Schadensersatzansprüche aufgrund einer Falschberatung zustehen. Sollten Anleger während der Zeichnung nicht ausreichend über etwaige Risiken der konkreten Beteiligung aufgeklärt worden sein, ist diesen anzuraten, einen im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dies soll ebenfalls für Anleger gelten, welche bei der Zeichnung nicht fließende Rückvergütungen (Kick-Backs) aufgeklärt wurden. Diesbezüglich besteht jedoch eine Informationspflicht für Banken.
Ein im Kapitalmarktrecht und Steuerrecht tätiger Rechtsanwalt kann die Beteiligung der betroffenen Anleger umfassend und einzelfallbezogen prüfen. Weiterhin kann er feststellen, ob Anlegern möglicherweise Schadensersatzansprüche zustehen. Mitunter könnten Anleger die Möglichkeit haben, so gestellt werden, als hätten sie den konkreten Fonds nie gezeichnet.
Vor diesem Hintergrund sollte allerdings die Verjährung möglicher Ansprüche beachtet werden. Anleger sollten deshalb unverzüglich handeln. Sollten die Ansprüche verjährt sein, könnten die den Anlegern möglicherweise zustehenden Ansprüche unter Umständen nicht mehr durchsetzbar sein.
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

