Was kann man machen sofern man eine Abmahnung erhält?
23.05.2013 / ID: 118266
Politik, Recht & Gesellschaft
Hingegen ein urheberrechlich geschütztes Werk innerhalb dieser Tauschbörse für jeden zugänglich zur Verfügung zu stellen, haben lediglich die wenigsten Benutzer im Sinn. Stattdessen soll nach Auffassung der meisten User gerade dies vermieden werden. Der weitaus größte Teil der Mandanten (ca. 75 %) wissen sogar nicht, dass im Rahmen einer Peer to peer beim Herunterladen zeitgleich auch ein Hochladen der gegenständlichen Songs und Filme geschehen kann. Und exakt jener Upload ist somit das Gegenstand jener Abmanhnung UWG, die bezüglich einer Verletzung des Urheberrechts zugestellt wird.
Die Rechteinhaber, die durch die unerlaubte Verbreitung deren geistigen Eigentums verletzt sind, machen erhebliche Rechtsansprüche im Zusammenhang einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung geltend. Zu jener Anforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung werden enorme Summen geltend gemacht, sodass von solcher Teilhabe an Tauschbörsen nur abgeraten werden kann.
Bekannte Anwälte, Abmahnung Urheberrechtsverletzung (http://www.kanzlei-wrase.de/urheberrecht/abmahnung-urheberrechtsverletzung.html) ausstellen sind unter anderem die Fareds Anwaltsgesellschaft aus Hamburg und die Anwälte Waldorf Frommer aus München.
Die Abmahnung der Anwaltskanzlei Fareds hat mehrheitlich, sofern auch nicht ausschließlich Songtitel zum Thema. Neben der standardisierten Forderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung werden für einen Songtitel Kostenaufwand in Höhe von 450,00 Euro zudem für einen Film im Durchschnitt 980,00 Euro geltend gemacht. Innerhalb dieser Zahlungsansprüche, die pauschalisiert werden, sind sowohl Anwaltskosten als gleichermaßen Schadensersatzansprüche umfasst.
Die Anwälte Waldorf Frommer beobachten mit ihren Abmahnungen mehrheitlich Verletzungen am Urheberrecht an Filmen wie an Alben. Die Forderung ist fernerhin hier auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung der pauschalen Abgeltungssumme von 956,00 Euro gerichtet. Jener aufgerufene Betrag beinhaltet hierbei Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 506,00 Euro sowie einen pauschalisierten Schadensersatzanspruch von 450,00 Euro.
Sofern eine Abmahnung UWG (http://www.kanzlei-wrase.de/anwalt-wettbewerbsrecht/abmahnung-uwg.html) zugestellt wurde, kann bloß dieserfalls geraten werden, sich rechtsanwaltlicher Unterstützung zu bedienen. Schlichtweg in Hinsicht auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist größte Behutsamkeit unvermeidlich, da jene über Jahre Validität hat. In vielen Fällen kann die Haftreibung erheblich eingeschränkt und ggf. gleichwohl rundherum ausgeschlossen werden. In jedem Fall ist eine Reduzierung jener geltend gemachten Kosten nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen zu den Themen Geistiges Eigentum, Anwalt Wettbewerbsrecht oder auch Abmahnung Urheberrechtsverletzung (http://www.kanzlei-wrase.de/urheberrecht/abmahnung-urheberrechtsverletzung.html) erhält man auch auf der Homepage kanzlei-wrase.de - Anwalt Urheberrecht
http://kanzlei-wrase.de/
Rechtsanwalt Björn Wrase
Willy-Brandt-Str. 69 20457 Hamburg
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