Ertragsteuerliche Behandlung von Erstattungs- und Nachzahlungszinsen bei der Körperschaft-steuer und Gewerbesteuer
27.04.2011 / ID: 11898
Politik, Recht & Gesellschaft
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com erklärt: Abweichend von der geänderten Rechtsprechung ist durch das zwischenzeitlich verabschiedete Jahressteuergesetz 2010 eine ausdrückliche Regelung getroffen worden, wonach erstattete Einkommensteuerzinsen der Besteuerung unterliegen. Danach bleibt es auch rückwirkend bei der bisherigen Rechtsanwendung.
Im Körperschaftsteuergesetz ist eine solche Gesetzesänderung nicht vorgenommen worden. Nach einem Beschluss der Körperschaftsteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder hat das o. g. Urteil keine Bedeutung für den Bereich der Körperschaftsteuer. Die Wirkung ist grundsätzlich auf die Einkommensteuer begrenzt, da insoweit Einnahmen dem nicht steuerbaren Bereich des Steuerpflichtigen zugeordnet werden können.
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH verfügen Kapitalgesellschaften steuerlich gesehen über keine außerbetriebliche Sphäre. Deshalb sind dem Grunde nach alle Einnahmen Betriebseinnahmen, dies gilt auch für Erstattungszinsen. Auch Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer zählen weiterhin zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Nur die Nachzahlungszinsen werden als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe behandelt.
Für Einsprüche, die gegen Körperschaftsteuerbescheide und Gewerbesteuermessbetragsbescheide mit der Begründung eingelegt werden, eine Erfassung der Zinsen sei rechtswidrig, will die Finanzverwaltung keine Aussetzung der Vollziehung gewähren.
Anmerkung: Die durch das Jahressteuergesetz 2010 rückwirkend angeordnete Besteuerung von Zinsen auf Steuererstattungen ist nach Ansicht des Finanzgerichts Münster verfassungsgemäß. Die Revision zum BFH wurde jedoch unter dem Aktenzeichen VIII R 1/11 zugelassen. Betroffene Steuerpflichtige sollten mit Hinweis auf das Verfahren Einspruch einlegen.
http://www.grprainer.com/Gesellschaftsrecht.html
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
31.03.2026 | ANINOVA e.V.
Verbotene Käfighaltung trotz Ausnahmen: 150.000 Hühner im Kreis Coesfeld betroffen
Verbotene Käfighaltung trotz Ausnahmen: 150.000 Hühner im Kreis Coesfeld betroffen
30.03.2026 | ARAG SE
Karfreitag: Diese Regeln gelten für Ruhe und Verkehr
Karfreitag: Diese Regeln gelten für Ruhe und Verkehr
30.03.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Die marokkanische Polizei - ein wichtiger Partner der Vereinigten Staaten bei der Zerschlagung zweier grenzüberschreitender krimineller Netzwerke
Die marokkanische Polizei - ein wichtiger Partner der Vereinigten Staaten bei der Zerschlagung zweier grenzüberschreitender krimineller Netzwerke
30.03.2026 | Die Menschenleserin aus Franken
Wenn die Welt verrückt spielt
Wenn die Welt verrückt spielt
28.03.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Die Tschechische Republik und Costa Rica unterstützen die Initiative für die Autonomie der Sahara unter marokkanischer Souveränität
Die Tschechische Republik und Costa Rica unterstützen die Initiative für die Autonomie der Sahara unter marokkanischer Souveränität

