Neues Gesetz zum Schuldenerlass für Nicht-Krankenversicherte tritt in Kraft
10.07.2013
Politik, Recht & Gesellschaft
Seit April 2007 gilt in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Wer sich nach diesem Stichtag bzw. überhaupt noch nicht bei einer Krankenkasse angemeldet hatte, war bislang dazu verpflichtet, die ausstehenden Beiträge nachzuzahlen. Hinzu kamen noch hohe Säumniszuschläge, wodurch der Schuldenberg vieler Unversicherter auf enorme Summen anwuchs. Als Resultat dieser Entwicklung sind nach wie vor rund 140.000 Menschen in Deutschland aus Angst vor Überschuldung nicht krankenversichert. Meist handelt es sich um freiwillig versicherte Selbstständige.
Mitte Juni verabschiedeten Union und FDP deshalb einen Gesetzesentwurf, dem der Bundesrat am 5. Juli wie erwartet zustimmte. Dieser sieht einen umfassenden Schuldenschnitt für Versicherungslose vor, die sich bis zum 31.12.2013 bei einer Krankenkasse anmelden. Ihnen werden sowohl die ausstehenden Beiträge als auch die Säumniszuschläge erlassen. Wer sich erst nach dem Stichtag meldet, erhält eine angemessene Ermäßigung der ausstehenden Beitragsschulden.Außerdem einigten sich die Parteien auf eine Senkung der Verzugszinsen für gesetzlich Versicherte, die ihre Mitgliedsbeiträge nicht pünktlich oder nicht vollständig zahlen können. Dies betrifft schätzungsweise 500.000 Kassenmitglieder, deren monatliche Zuschläge sich nun mit dem neuen Gesetz von bisher 5% auf 1% des rückständigen Betrages reduzieren. Zudem werden die Krankenkassen dazu aufgefordert, im Einzelfall eine Stundung oder einen Erlass der ausstehenden Mitgliedsbeiträge zu gewähren.
Für Privatversicherte wird hingegen ein Notlagentarif eingeführt, der im Fall eines Zahlungsrückstandes an die Stelle des bisherigen Versicherungsvertrags tritt. Durch die geringere Prämie des Notlagentarifs sollen Versicherte bei vorübergehenden finanziellen Engpässen entlastet werden, ohne ihren Versicherungsschutz zu verlieren.
Von den Neuregelungen erhofft sich die Koalition eine weitgehende Umsetzung der seit 2007 gültigen Versicherungspflicht ohne soziale Härten. Außerdem sollen sie regelmäßigere Beitragseinnahmen für die Krankenkassen gewährleisten und gleichzeitig Versicherte unterstützen, die mit ihren Zahlungen in Rückstand geraten.
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