Erstattung zu Unrecht gezahlter Rentenversicherungsbeiträge abgelehnt
03.05.2011 / ID: 12657
Politik, Recht & Gesellschaft
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com erklärt: Mit seinem Urteil vom 21.1.2011 lehnte das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg den Antrag eines zu Unrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Geschäftsführers einer GmbH (GF) auf Erstattung von entrichteten Beiträgen in Höhe von rund 95.000 EUR ab.
Im entschiedenen Fall hatte im Dezember 2007 der GF bei der Krankenkasse die Feststellung seines sozialversicherungsrechtlichen Status beantragt. Nachdem die Krankenkasse im März 2008 mitteilte, dass er nicht abhängig beschäftigt und damit auch nicht versicherungspflichtig in der Rentenversicherung war, beantragte er im April 2008 die Erstattung der seit 1988 gezahlten Beiträge. Die Rentenversicherung erstattete die Beiträge von Dezember 2003 bis März 2008, für die Zeit davor allerdings nicht, da der Erstattungsantrag nicht rechtzeitig, also vor dem 1.1.2008, gestellt wurde. Zur Begründung führt das LSG aus, dass der Antrag auf Feststellung des versicherungsrechtlichen Status nicht mit dem Erstattungsantrag gleichzusetzen sei. Die entrichteten Beiträge gelten als zu Recht entrichtet, weil ihre Zahlung nicht mehr beanstandet werden könne.
Anmerkung: Grundsätzlich gilt, die Statusfeststellung der Versicherungspflicht so frühzeitig wir möglich voranzutreiben und gleichzeitig den Antrag auf Erstattung der Beiträge für den Fall zu fordern, dass eine Versicherungspflicht nicht vorliegt.
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
13.05.2025 | CDU Mainz
CDU nominiert Isabell Rahms zur Landtagskandidatin für Mainz I
CDU nominiert Isabell Rahms zur Landtagskandidatin für Mainz I
12.05.2025 | Saturdays for Children
BRAVO! Igor Levit relativierte beim Deutschen Filmpreis mit einfühlsamen Margot Friedländer-Gedenken ALLES!
BRAVO! Igor Levit relativierte beim Deutschen Filmpreis mit einfühlsamen Margot Friedländer-Gedenken ALLES!
08.05.2025 | BBZ-Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
08.05.2025 | BBZ-Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Der Prinz auf dem Narrenschiff
Der Prinz auf dem Narrenschiff
08.05.2025 | Corni DER verrückte Bauingenieur #KSDR
80 Jahre Kriegsende
80 Jahre Kriegsende
