Klageabweisung bei Nichtbeachtung der Fristen im Arbeitsrecht
21.08.2013 / ID: 132368
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html Auch wenn die Fristen im Arbeitsrecht sehr kurz sind und nicht viel Zeit zum Handeln bleibt, müssen diese unbedingt eingehalten werden. Das geht aus mehreren Urteilen des Bundesarbeitsgerichts hervor.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Die bisherige Linie des Bundesarbeitsgerichts (BAG) mit Blick auf die Fristen im Arbeitsrecht bestätigten die Richter in einer kürzlich ergangenen Entscheidung erneut. In diesem Fall (9 AZR 353/10) ging es um Urlaubsansprüche aus einem Arbeitsverhältnis, welches wegen Arbeitsunfähigkeit langjährig ruhte. Nach Ansicht der Richter seien zwar auch in dieser Konstellation die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmerin entstanden, es bestehe jedoch die Gefahr, dass 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres diese Ansprüche verfallen. Die Regelungen bezüglich des bezahlten Erholungsurlaubs für Arbeitnehmer sind im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) zu finden.
Das Urteil des BAG ist wohl unionsrechtskonform und sorgt damit auch wieder für Rechtssicherheit. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor einiger Zeit seine Rechtsprechung geändert und in einem Urteil (Az.: C-214/10) ähnlich entschieden wie die deutschen Gerichte. Der Verfall von Urlaubsansprüchen 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres wird nun auch vom EuGH angenommen.
Bereits in früheren Urteilen hat das BAG verdeutlicht, dass die kurzen Fristen im Arbeitsrecht zwingend eingehalten werden müssen und ansonsten Klageabweisung droht, wie beispielsweise bei den Entscheidungen vom März (8 AZR 160/11) und Juni (8 AZR 188/11) 2012. Gerade bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist unverzüglich zu handeln, da die Frist nur zwei Monate beträgt. Bei Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen Diskriminierung müssen Schadensersatzansprüche sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden.
Es ist besonders mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung der deutschen Gerichte und mittlerweile auch des EuGH wichtig die Fristen genau zu kennen. Oft ist ein schnelles Handeln geboten, da Ansprüche ansonsten nicht mehr durchsetzbar sind oder eine Klage sofort abgewiesen wird. So muss beispielsweise im Falle einer Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Zugang derselben die Kündigungsschutzklage schriftlich eingereicht werden. Mit Hilfe eines im Arbeitsrecht versierten Anwalts können die möglichen Ansprüche geprüft und rechtzeitig geltend gemacht werden.
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

