Schiffsfonds HCT MT Hellespont Providence auf Grund gelaufen - Kapitalmarktrecht
29.08.2013 / ID: 133586
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Der Schiffsfonds HCT MT Hellespont Providence soll angeblich insolvent sein. Das vorläufige Insolvenzverfahren soll nun eröffnet worden sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Laut Angaben des Fondstelegramms soll am Amtsgericht Bremen das vorläufige Insolvenzverfahren über den HCI Schiffsfonds MT Hellespont Providence eröffnet (Az.: 509 IN 25/13) worden sein.
Erneut soll die Schifffahrtskrise einem Tanker zum Verhängnis geworden sein. Diesmal soll es den vom Emissionshaus HCI Capital im Jahr 2008 am Markt platzierten Tanker MT Hellespont Providence getroffen haben. Ursächlich für die noch andauernde Krise sind zum einen das Überangebot an Kapazitäten und zum anderen die daraus resultierende zu geringe Auslastung der Schiffe. Es scheint eine logische Konsequenz, dass Schifffonds von den negativen Entwicklungen unmittelbar betroffen sind und bei Anlegern die erhofften Renditen nicht eintreten.
Geschädigte Anleger von Schiffsfonds müssen in vielen Fällen diese Entwicklung allerdings nicht tatenlos hinnehmen. Denn gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es oftmals häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. In solchen Fällen wurden die Schiffsfonds scheinbar als sichere Kapitalanlage oder sogar Altersvorsorge beworben. Stattdessen hätte aber auf die Risiken hingewiesen werden müssen. Denn bei Schiffsfonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit allen Chancen aber eben auch allen Risiken. Das womöglich schlimmste Risiko stellt der Totalverlust des investierten Kapitals dar. Demnach sind Beteiligungen an Schiffsfonds für eine sichere Altersvorsorge denkbar untauglich. Wurde also nicht auf diese Risiken deutlich hingewiesen, wurden die Ansprüche an eine anleger- und objektgerechte Beratung nicht erfüllt.
Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Provisionen, die Bankberater für die Vermittlung erhalten - so genannte Kick-Back-Zahlungen - hingewiesen werden müssen. Ist dies nicht geschehen, kann auch das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Daher sollten sich geschädigte Schiffsfonds-Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt wenden, der die Ansprüche auf Schadensersatz prüfen und auch geltend machen kann.
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GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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