Keine Testierunfähigkeit aufgrund tödlicher Erkrankung im Endstadium - Testament
16.09.2013 / ID: 136439
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Testament.html Grundsätzlich ist ein Testament, das ein Todkranker im Endstadium errichtet, nicht unwirksam. Für die Annahme der Testierunfähigkeit müssten vielmehr konkrete Anhaltspunkte vorliegen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 18.06.2012 (Az.: 6 W 20/12) beantwortet das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg die Frage, ob ein sich im Endstadium befindender todkranker Patient noch ein wirksames Testament errichten könne. Dies soll nach Ansicht der Richter grundsätzlich möglich sein. Insbesondere erfordere die Wirksamkeit des Testamentes auch nicht die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Das OLG hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem ein an Krebs erkrankter Erblasser sieben Tage vor seinem Tod ein notarielles Testament aufgesetzt hatte, wonach seine Lebensgefährtin Alleinerbin wurde. Die Schwestern des Erblassers legten gegen die Erteilung des Erbscheins Beschwerde ein, weil sie das Testament wegen Testierunfähigkeit des Erblassers für unwirksam hielten.
Das OLG Bamberg folgte der Auffassung der Schwerstern des Erblassers nicht und bestätigte somit die Entscheidung der Vorinstanz. Entscheidend für die Testierfähigkeit sei das Wissen des Verfügenden über die Vornahme einer Testamentserrichtung und über den genauen Inhalt. Der Testierende müsse fähig sein, die Auswirkungen seiner Verfügung einzuschätzen. Anhaltspunkte dafür, dass der Erblasser sich seiner Entscheidung im zu beurteilenden Fall nicht bewusst war, sahen die Richter nicht, sodass sie davon ausgingen, dass der Erblasser testierfähig war. Deshalb sei auch das Hinzuziehen eines psychiatrischen Sachverständigen nicht notwendig. Ein Anhaltspunkt für die Testierunfähigkeit ergebe sich nicht bereits aus dem fortgeschrittenen Krankheitsstadium.
Das deutsche Erbrecht ist durchdacht, aber nicht für Laien gemacht. Trotzdem setzen viele Erblasser ihr Testament ohne professionelle Hilfe auf. Die Folgen: ein unwirksames Testament und Streit unter den Erben. Deshalb sollten sich Erblasser für die Errichtung eines Testaments Hilfe bei einem im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt holen. So können Probleme die wegen einer unwirksamen Verfügung von Todes wegen entstehen, umgangen werden.
Der Rechtsrat eines im Erbrecht tätigen Rechtsanwalts garantiert ein einwandfreies Testament. Wird der Nachlass mit Hilfe eines versierten Anwalts geordnet, können Erblasser sicher sein, dass die Erben den letzten Willen respektieren.
http://www.grprainer.com/Testament.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

