Rückzahlungen von Provisionsvorschüssen
19.09.2013 / ID: 137229
Politik, Recht & Gesellschaft
Vorschuss auf Provision: Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung kann der Arbeitnehmer verpflichtet sein einen Provisionsvorschuss zurückzuzahlen, wenn die Forderung auf die der Vorschuss gezahlt wurde später nicht entsteht (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. November 2012 - 8 Sa 230/12 -, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
In Arbeitsverträgen, in denen Provisionen vereinbart werden, wird daneben häufig auch eine entsprechende Vorschusszahlung auf die zu erwartende Provision geregelt. Hintergrund ist, dass die Provisionen häufig erst lange Zeit nach der Leistung des Arbeitnehmers fällig werden. Beispiel: Der Arbeitnehmer bekommt für einen zu-Stande-gebrachten Vertrag eine Provision, die Zahlung erfolgt allerdings erst, wenn die ersten Zahlungen des Kunden eingehen. Für die Übergangszeit leistet der Arbeitgeber Vorschusszahlungen. In dem vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall waren später die Voraussetzungen für den Provisionsanspruch nicht eingetreten. Der Arbeitgeber hatte Vorschusszahlungen geleistet und forderte diese zurück. Der Arbeitnehmer berief sich darauf, dass in dem zu Grunde liegenden Vertrag ausdrücklich keine Rückzahlungspflicht vereinbart war.
Die Entscheidung:
Der Arbeitnehmer unterlag. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz geht davon aus, dass die Rückzahlungspflicht ohne ausdrückliche Vereinbarung quasi aus der Art der Leistung erfolge. Bereits aus der Bezeichnung Vorschuss ergibt sich, dass es nicht um eine endgültige, sondern nur um eine vorläufige Zahlung, die an bestimmte Bedingungen gebunden ist handelt.
Das Gericht: Ein Vorschuss ist eine vorweggenommene Vergütungstilgung. Bei einer Vorschussgewährung sind sich Vorschussgeber und Vorschussnehmer darüber einig, dass der Letztere Geld für eine Forderung erhält, die entweder noch gar nicht entstanden oder nur aufschiebend bedingt entstanden oder zwar entstanden, aber noch nicht fällig ist. Entsteht die Forderung nicht oder nicht zeitgerecht, ist der Vorschussnehmer verpflichtet, den erhaltenen Vorschuss dem Vorschussgeber zurückzugewähren. Einer ausdrücklichen Vereinbarung der Rückzahlungspflicht bedarf es daher nicht. (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. November 2012 - 8 Sa 230/12 -, juris)
Fachanwaltstipp Arbeitgeber:
Auch wenn der Arbeitnehmer im vorliegenden Fall unterlag: Arbeitgeber sollten im Arbeitsvertrag oder in einer separaten Provisionsvereinbarung genau regeln unter welchen Voraussetzungen etwaige Vorschüsse zurückzuzahlen sind. Entsprechende Vereinbarungen sollten in der Praxis auch umgesetzt werden, da ansonsten möglicherweise eine konkludente Änderung des Vertrages durch jahrelange Übung erfolgt. Vorsicht auch bei der Vereinbarung von Ausschlussfristen. Diese könnten etwaigen Rückforderungen entgegenstehen.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:
Vorsicht bei Vorschüssen auf Provisionszahlungen. Hier drohen spätere Rückforderungen und damit empfindliche Nachteile. Umgekehrt werden häufig Provisionen zwar als Provisionen bezeichnet, tatsächlich aber ohne weitere Voraussetzungen gezahlt. Hier handelt es sich oft um normalen Arbeitslohn. Dieser kann dann auch nicht ohne weiteres zurückgefordert werden. Wer sich Rückforderungsansprüchen ausgesetzt sieht, sollte genau prüfen, ob diese wirklich durchsetzbar sind.
19.09.2013
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com
Alles zum Arbeitsrecht: http://www.arbeitsrechtler-in.de
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

