Die Abmahnung - Serie Teil 5: Erforderlichkeit der Abmahnung
27.09.2013 / ID: 138412
Politik, Recht & Gesellschaft
Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Grundsatz: Vor Ausspruch einer Kündigung ist eine Abmahnung grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn die Kündigung entweder wegen eines Verhaltens des Arbeitnehmers erfolgt, dass dieser steuern kann oder wenn sich die Kündigung auf einen Grund in der Person des Arbeitnehmers stützt, den dieser durch steuerbares Verhalten beseitigen kann. Das bedeutet umgekehrt, dass im Falle betriebsbedingter Kündigungen Abmahnungen grundsätzlich keine Rolle spielen können. Hier stammt bereits der Grund für die Kündigung nicht aus der Sphäre des Arbeitnehmers. Folglich kann er vom Arbeitnehmer auch nicht beeinflusst werden. Fazit: Das Erfordernis einer Abmahnung ist immer bei verhaltensbedingten und personenbedingten Kündigungen zu prüfen.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahmen:
a. Kleinbetrieb
Da im Kleinbetrieb (§ 23 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz) das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, kann der Arbeitgeber ohnehin bis zur Grenze der Treuwidrigkeit ohne Beschränkung kündigen. Nur unter Berücksichtigung von Treu und Glauben kann sich im Ausnahmefall eine Kündigung als unwirksam darstellen. Hier mag dann der vorherige Ausspruch einer Abmahnung erforderlich werden.
b. Wartezeit (§ 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz nicht erfüllt)
Das Kündigungsschutzgesetz greift im ersten halben Jahr des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses nicht ein. Folglich ist der Arbeitnehmer in dieser Zeit ohnehin nicht geschützt. Da der Arbeitgeber hier keine Kündigungsgründe benötigt, ist auch eine Abmahnung regelmäßig nicht erforderlich. Auch hier mag es unter Berücksichtigung von Treu und Glauben in seltenen Fällen Ausnahmen geben.
c. Weitere Ausnahmen: In bestimmten Fällen der personenbedingten Kündigung und der verhaltensbedingten Kündigung (Hierzu in der Fortsetzung).
Praxistipp Arbeitgeber:
Im ersten halben Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses gilt das Kündigungsschutzgesetz grundsätzlich nicht. Infolgedessen benötigen Sie auch keinen Grund für eine Kündigung. Dementsprechend ist eine Abmahnung in der Regel entbehrlich. Soweit Sie hier eine Abmahnung aussprechen, kann dies allenfalls dann sinnvoll sein, wenn Sie den Arbeitnehmer grundsätzlich behalten wollen und durch den Ausspruch einer Abmahnung lediglich dessen Motivation fördern wollen. Ob dies in der Praxis wirklich geeignet ist, mag zweifelhaft erscheinen. Nach meiner Erfahrung enden Arbeitsverhältnisse, die bereits in der Probezeit mit Abmahnungen beginnen, in der Regel ohnehin nach relativ kurzer Zeit. Vor diesem Hintergrund sollte unbedingt geprüft werden, ob die Kündigung nicht noch innerhalb des ersten halben Jahres ausgesprochen wird.
Praxistipp Arbeitnehmer:
Da in Kleinbetrieben Abmahnungen regelmäßig nicht erforderlich sind, um den Ausspruch einer Kündigung vorzubereiten, dienen hier Abmahnungen meistens nur dazu, den Arbeitnehmer zu disziplinieren. Gleichwohl sollte man sie äußerst ernst nehmen, denn im Falle einer Kündigung ist man im Kleinbetrieb regelmäßig durch das Kündigungsschutzgesetz nicht geschützt.
Die gesamte Serie finden Sie hier: http://www.arbeitsrechtler-in.de
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen
Serie wird fortgesetzt mit Teil 6: Erforderlichkeit einer Abmahnung bei einer personenbedingten Kündigung
Die gesamte Serie finden Sie hier: http://www.arbeitsrechtler-in.de
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen
19.8.2013
Angebote für Arbeitgeber:
Wir schulen die Mitarbeiter Ihrer Personalabteilung. Themen unter anderem: "Richtiges Abmahnen anhand von Praxisbeispielen".
Wir prüfen die von Ihnen entworfenen Abmahnungen kurzfristig auf ihre Wirksamkeit hin. Termine sind hierzu nicht erforderlich, die Beratung/Bearbeitung kann über E-Mail erfolgen.
Angebot für Arbeitnehmer:
Wir überprüfen Ihre Abmahnung auf Wirksamkeit hin und beraten Sie zu einem strategisch sinnvollen Vorgehen. Termine sind hierzu nicht erforderlich, die Beratung/Bearbeitung kann über E-Mail erfolgen.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com
Alles zum Arbeitsrecht: http://www.arbeitsrechtler-in.de
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

