Arbeit und Urlaub
17.10.2013 / ID: 141478
Politik, Recht & Gesellschaft
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
Die Rechtslage bezüglich der Erreichbarkeit eines Arbeitnehmers im Urlaub ist oft unklar. Moderne Kommunikationsmittel ermöglichen eine ständige Erreichbarkeit und laut einer Studie von lastminute.de müssen dies auch über 50 Prozent der Deutschen im Urlaub sein. Aber besteht tatsächlich eine Pflicht zur ständigen Erreichbarkeit?
Arbeitgeber versuchen oft, so genannte Erreichbarkeitsklauseln in den Arbeitsvertrag aufzunehmen, jedoch sind diese regelmäßig unwirksam. Der gesetzliche Urlaubsanspruch gemäß § 13 BUrlG ist einseitig zwingendes Recht und darf nur zugunsten des Arbeitnehmers geändert werden. Er dient gerade zur Erholung von der Arbeit und muss daher auch vor einer ständigen Erreichbarkeit auf Abruf schützen.
Umgangen wird dies oft durcheinen bestimmten sozialen Druck, der den Arbeitnehmer veranlasst freiwillig erreichbar zu sein. Dagegen spricht sicherlich nichts, jedoch sollte man im Interesse beider Vertragsparteien überlegen, ob eine permanente Erreichbarkeit tatsächlich unbedingt nötig ist. Einigt man sich auf vertragliche Regelungen diesbezüglich, wirken sich dies oft sehr positiv auf das gesamte Arbeitsverhältnis aus. Ausreichend berücksichtigte Erholungsphasen beeinflussen nicht nur die Krankheitszahlen, sondern lassen die Stressbelastung am Arbeitsplatz häufig auch geringer erscheinen.
Es zeigt sich also, dass die Erreichbarkeit des Arbeitnehmers außerhalb seiner Arbeitszeiten häufig mehr ein soziales als ein rechtliches Problem ist.
Wo es nicht möglich ist, eine vertragliche Vereinbarung bezüglich der Erreichbarkeit zu treffen, sollte man versuchen die Anfragen an den Arbeitnehmer während der Urlaubszeit so gering wie möglich zu halten. Die herrschende Rechtsprechung gestattet die Kontaktierung während des Urlaubs lediglich in Ausnahmefällen. Laut Bundesarbeitsgericht fallen darunter "zwingende Notwendigkeiten, welche einen anderen Ausweg nicht zulassen". Des Weitern muss man auch weder im Urlaub erreichbar sein, noch dürfen aus der Nichterreichbarkeit Nachteile entstehen. Abgesehen von den dringenden Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch nicht aus dem Urlaub zurückrufen.
Auffällig ist, dass nur wenige Arbeitnehmer ihre Rechte auch durchsetzen. Die Gründe dafür dürften darin liegen, dass es sich bei dem Arbeitsverhältnis um ein Dauerschuldverhältnis handelt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber stehen also in permanentem Kontakt. Konflikte - nicht zuletzt auch innerhalb des Teams - möchte man dabei oft lieber vermieden werden. Dies ist grundsätzlich sehr sinnvoll, jedoch sollte man darüber nicht die eigene Gesundheit vergessen und frühzeitig Prioritäten setzen. Ist man überlastet oder krank, kann auch der Verlust der Anstellung die Folge sein.
Man sollte aber auch nicht voreilig Arbeitsaufforderungen verweigern. Ist man tatsächlich zu der Leistung verpflichtet, riskiert man andernfalls eine Abmahnung oder Kündigung wegen Arbeitsverweigerung. In manchen Fällen ist es daher sicherer die Verpflichtungen gerichtlich zu klären, um den wesentlich belastenderen Prozess einer Kündigungsschutzklage zu riskieren.
Man sollte also auf die richtige Balance zwischen Erreichbarkeit und Urlaubsanspruch achten und so eventuelle Konflikte bereits frühzeitig vermeiden.
2.6.2013
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com
Alles zum Arbeitsrecht: http://www.arbeitsrechtler-in.de
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

