Zustimmung des Betriebsrates zum Einsatz von Leiharbeitern
21.10.2013 / ID: 141848
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Zustimmung des Betriebsrates zum Einsatz von Leiharbeitern bei vorübergehendem Einsatz. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 10. Juli 2013, Aktenzeichen - 7 ABR 91/11 -. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin
In dem Fall, der vorliegend vom Bundesarbeitsgericht entschieden wurde, scheiterte die Zustimmung des Betriebsrates zum Einsatz von Leiharbeitern daran, dass diese nicht nur vorübergehend beschäftigt werden sollten. Daraufhin beantragte der Arbeitgeber vor Gericht die Ersetzung der Zustimmung gemäß § 99 Abs. 4 BetrVG und hatte damit im Gegensatz zu den Vorinstanzen keinen Erfolg.
Nach § 14 Abs. 3 Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) muss der Betriebsrat des Entleiherbetriebes nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) an der Entscheidung der Übernahme eines Leiharbeitnehmers beteiligt werden. Verstößt die Übernahme gegen das Gesetz, kann der Betriebsrat gemäß § 99 Abs. 2 BetrVG seine Zustimmung verweigern.
§ 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG in der seit dem 1. Dezember 2011 geltenden Fassung wird vom Bundesarbeitsgericht als ein solches Gesetz angesehen. Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt demnach "vorübergehend" und die nicht vorübergehende bzw. dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung wird durch dieses Gesetz untersagt.
Dementsprechend kann der Betriebsrat in derartigen Fällen seine Zustimmung verweigern. Der Ersatz der rechtmäßig verweigerten Zustimmung kann dann auch nicht per Gerichtsentscheid erstritten werden.
Das Urteil ist gut nachvollziehbar. Unklar bleibt jedoch, ab wann eine dauerhafte Einstellung beginnt. Im vorliegenden Fall war mit dauerhaft der Ersatz einer "Stammkraft" gemeint, was den zeitlichen Aspekt hinreichend deutlich macht.
Bundesarbeitsgericht
Beschluss vom 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Beschluss vom 16. November 2011 - 17 TaBV 16/11 -
15.7.2013
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com
Alles zum Arbeitsrecht: http://www.arbeitsrechtler-in.de
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

