Anleger des SEB Immoinvest sollten nicht voreilig handeln - Kapitalmarktrecht
05.11.2013 / ID: 144020
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/SEB-Immoinvest.html Im Rahmen der Liquidation des offenen Immobilienfonds "SEB Immoinvest" erfolgte eine Ausschüttung, die bei den betroffenen Anlegern nicht unbedingt für Freude gesorgt haben soll.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Im Sommer 2012 sind bereits Ausschüttungen an die Anleger geflossen. Nun sollen die Anleger jedoch enttäuscht worden sein, da die neuste Ausschüttung sehr niedrig gewesen sein soll. Der "SEB Immoinvest" wird bereits seit Mai 2012 liquidiert. Die Schließung des Fonds ist schon zwei Jahre zuvor erfolgt.
Bislang ist die weitere Entwicklung des Fonds nicht klar auszumachen. Die endgültige Abwicklung soll wohl bis zum 30.04.2017 durchgeführt werden. Eigentlich sollten währenddessen Ausschüttungen an die Anleger erfolgen, doch stattdessen sollen Anleger des Fonds "SEB ImmoInvest" nun vermehrt Kaufangebote per Post für ihre Anteile erhalten. Angeboten wurde bei Zustandekommen der Vereinbarung ein Preis in Höhe von 26,00 Euro pro Anteil.
Doch Anleger sollten sich solche eine Angebotsannahme gut überlegen, denn ihnen könnten möglicherweise noch weitere Ansprüche zustehen. Ein solches Angebot sollte also nicht bedenkenlos angenommen werden. Es könnten sich nämlich Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung ergeben. Entscheidend ist, dass Anleger überprüfen lassen, ob sie solche Schadensersatzansprüche durch die Annahme eines Kaufangebotes eventuell verlieren könnten.
Betroffenen Anleger ist indes zu raten, einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Banken oder Vermittler des SEB Immoinvest sollen den Fonds teilweise als äußerst sichere Anlage mit jederzeitiger Verfügbarkeit des Kapitals gegenüber den Anlegern vorgestellt haben. Unter Umständen kann hierin eine Falschberatung des Beraters gesehen werden. Eine fehlerhafte Anlageberatung kann unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatzansprüche der Anleger begründen.
Oftmals haben Banken in den Beratungsgesprächen nicht über die ihnen zufließenden Rückvergütungen (sog. "Kick-Backs") aufgeklärt, obwohl sie hierzu verpflichtet gewesen sein können. Sollten Rückvergütungen und Provisionszahlungen den Anlegern nicht offen gelegt worden sein, kann in diesem Verschweigen ein weiterer Ansatzpunkt für eine Schadenersatzhaftung der Bank liegen.
Betroffene Anleger, denen die Risiken ihrer Fondsbeteiligung nicht richtig dargestellt worden sind und sich darüber hinaus schlecht beraten fühlen, sollten einen qualifizierten Rechtsrat einholen. Ein Rechtsanwalt kann ihre Anlage umfassend prüfen und mögliche Ansprüche für Sie durchsetzen.
http://www.grprainer.com/SEB-Immoinvest.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

