Keine Zusatzkostenerstattung bei der Nacherfüllung - Kaufrecht
07.11.2013 / ID: 144455
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Kaufrecht.html Wenn ein Unternehmer eine mangelhafte Sache von einem anderen Unternehmer kauft, kann er die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen, nicht dagegen die Erstattung etwaiger Zusatzkosten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat in seinem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: VIII ZR 226/11) festgestellt, dass das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällte Urteil vom 16.11.2011 (Az.: C-65/09. C-87/09) nicht auf alle Fälle von Kaufverträgen zwischen Unternehmern anwendbar sei. Ein- und Ausbaukosten sollen zum Beispiel nicht erstattungsfähige Zusatzkosten sein.
In seiner Entscheidung hatte der EuGH festgelegt, dass ein Verbraucher im Rahmen eines Nacherfüllungsanspruches gegen einen Unternehmen von diesem verlangen kann, dass beim Austausch der mangelhaften Sache neben dem Ausbau der mangelhaften Sache auch der Einbau einer mangelfreien Sache durchgeführt wird.
Diese Regelungen seien laut der Entscheidung des BGH jedoch nicht auf Verhältnisse zwischen zwei Unternehmern anwendbar. Die Rechtsprechung des EuGH gelte nur in Bezug auf Verhältnisse zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer. Ferner sei im Rahmen einer richtlinienkonformen Auslegung eine Übertragung dieser Grundsätze auf die Kaufverträge zwischen Unternehmern nicht möglich. In der Regel kann ein Unternehmer also den Aus- und Wiedereinbau verlangen, muss aber dann auch dafür bezahlen.
Im Kaufrecht sollte ein Käufer generell bei Vorliegen eines Mangels nicht selbst tätig werden. Hier gibt es, anders als im Werkvertragsrecht, kein gesetzlich geregeltes Recht zur Selbstvornahme. Es gilt der Grundsatz der Vorrang der Nacherfüllung durch den Verkäufer. Diesem soll im Kaufrecht die Möglichkeit eingeräumt werden, bestehende Mängel, zunächst selbst zu beheben und dies möglicherweise auch kostengünstiger zu gewährleisten.
Ein Käufer, der eine mangelhafte Sache erwirbt, sollte daher von Anfang an richtig vorgehen, um nicht etwa auf den Kosten sitzen zu bleiben. Es empfiehlt sich in einem solchen Fall den Rat eines im Zivilrecht versierten Rechtsanwalts einzuholen, der bestehende Ansprüche prüfen und die weitere Vorgehensweise planen kann. Für Unternehmer lohnt es sich, schon im Vorfeld die Verträge durch einen Rechtsanwalt erstellen zu lassen.
http://www.grprainer.com/Kaufrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

