Empfehlung eines Zertifikats mit Verlustrisiko als fehlerhafte Anlageberatung - Kapitalmarktrecht
08.11.2013 / ID: 144653
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Eine Bank soll bei dem Anlageziel "Ertrag generieren" unter Umständen ein Zertifikat, das keinen hundertprozentigen Kapitalschutz gewährleistet, nicht anbieten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 5. 7. 2011 (Az.: 5 U 1843/11) hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden, dass eine Bank ein Zertifikat ohne hundertprozentigen Kapitalschutz unter Umständen auch dann nicht empfehlen dürfe, wenn der Anleger als Anlageziel "Ertrag generieren" angegeben habe. Die Frage, ob einem Anleger ein Zertifikat ohne hundertprozentigen Kapitalschutz empfohlen werden kann, muss für den Einzelfall betrachtet werden. Dabei soll allerdings auch bei dem angegebenen Anlageziel des Anlegers "Ertrag zu generieren", unter Umständen ein Zertifikat nicht in Betracht kommen, das keinen hundertprozentigen Kapitalschutz gewährleistet.
Viele Kapitalanlagen halten nicht, was den Anlegern versprochen wurde. Denn die Qualität der Anlageberater lässt oft zu wünschen übrig. Dabei müssen Anlageberater ihre Kunden objektgerecht und anlegergerecht beraten. Objektgerecht ist eine Anlageberatung dann, wenn der Anlageberater beim Kunden alle entscheidungsrelevanten Informationen über die Kapitalanlage zur Sprache bringt. Anlegergerecht ist eine Anlageberatung hingegen dann, wenn der Anlageberater auch die Wünsche, Anlageziele und den Wissensstand seines Kunden berücksichtigt.
Bei der Frage nach Schadensersatzansprüchen der Anleger aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung ist oft der Anlageberater der erste Angriffspunkt. Ein im Kapitalmarktrecht versierter Rechtsanwalt findet für den Einzelfall heraus, ob der Anlageberater gegen Beratungspflichten verstoßen hat. Anschließend fordert dieser für den Anleger Schadensersatz.
Ob Medienfonds, Filmfonds, Immobilienfonds, Schrottimmobilie oder Schiffsfonds - die rechtlichen Fragen sind meist: Wer ist für Verluste des Fonds wirklich verantwortlich? Wen kann der Anleger haftbar machen? Und wie kann er seinen Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen? Bei den Antworten wird es kompliziert. Denn jede Kapitalanlage ist ein komplexes Konstrukt. Umso mehr kommt es auf den richtigen Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht an.
Betroffene Anleger sollten den Verlust des eingesetzten Kapitals nicht einfach hinnehmen und sich frühzeitig durch einen im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt vertreten lassen.
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GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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