Keine Irreführung durch Ortszusatz im Firmennamen - Handelsrecht
18.11.2013 / ID: 145934
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Handelsrecht.html Der Ortszusatz in einer Handelsfirma einer GmbH & Co. KG soll möglicherweise keine Irreführung darstellen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Am 19.07.2013 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: 27 W 57/13), dass der Ortszusatz "Osnabrück" in einer Handelsfirma einer GmbH & Co. KG im zu beurteilenden Fall keine Irreführung darstelle. Maßstab für die Beurteilung der Irreführungseignung sei die Verkehrsauffassung, d.h. das Verständnis, welches ein durchschnittlicher Angehöriger der angesprochenen Verkehrskreise bei verständiger Würdigung entwickeln würde. Die Rechtsprechung gehe überwiegend davon aus, dass die Verkehrsauffassung in der Aufnahme von Ortsangaben in Firmenbezeichnungen unabhängig von deren Positionierung lediglich einen Hinweis auf den Sitz der Firma, den geographischen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit oder die Herkunft der von ihr hergestellten Produkte sehe. Für die Zulässigkeit einer Ortsangabe als Firmenbestandteil sei zwar ein realer Bezug zu dem genannten Ort Voraussetzung. Dafür soll es jedoch genügen, wenn in der Firma eine Großstadt angegeben wird und sich der Sitz des Unternehmens zumindest in deren engeren Wirtschaftsgebiet befinde.
Nachdem das Registergericht die Anmeldung einer GmbH & Co. KG mit einem Ortszusatz in der Handelsfirma zunächst zurückgewiesen hatte, wurde Beschwerde eingereicht und die angemeldete Eintragung weiterverfolgt. Als Begründung für die Beschwerde wurde angeführt, dass das Unternehmen seinen Sitz unmittelbar an der Landesgrenze zu der Stadt habe und ca. 95 % seiner Tätigkeit in der Stadt und im gleichen Landkreis ausübe. Es solle deshalb ein realer Bezug der angemeldeten Firma der Stadt bestehen.
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. So beinhaltet das Handelsrecht Vorschriften über die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern, sowie über die wettbewerbs- und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Handelsrecht auch die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten für Kaufleute. Wichtigste Rechtsquelle ist das Handelsgesetzbuch.
Ein im Handelsrecht versierter Rechtsanwalt berät gerne und umfassend über rechtlichen Fragen zum Handelsrecht. Zum einen klärt dieser die Rechte und Pflichten als Kaufmann auf, zum anderen unterstützt ein im Handelsrecht versierter Rechtsanwalt dabei rechtliche und wirtschaftliche Interessen durchzusetzen.
http://www.grprainer.com/Handelsrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

