Unwirksamkeit einer allgemeinen Geschäftsbedingung über das Verbot Hunde und Katzen zu halten
29.11.2013 / ID: 147933
Politik, Recht & Gesellschaft
Unwirksamkeit einer allgemeinen Geschäftsbedingung über das Verbot Hunde und Katzen zu halten: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.3.2013 - VIII ZR 168/12. Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin
Ausgangslage
:
Eine allgemeine Geschäftsbedingung regelte in Mietverträgen von Genossenschaftswohnungen die Verpflichtung des jeweiligen Mitglieds Hunde und Katzen in der Wohnung nicht zu halten. Unabhängig davon hatte eine Mieterin auf Anraten einer Ärztin einen Hund für ihren Sohn angeschafft.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:
Daraufhin wurde die Klausel durch den Bundesgerichtshof gemäß § 307 BGB als unwirksam erklärt. Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichts käme es bezüglich des Verbots vielmehr auf den jeweiligen Einzelfall an. Entscheidend sei die Frage, ob Anschaffung eines solchen Haustieres Teil des vertragsgemäßen Gebrauchs der Wohnung gemäß § 535 Abs. 1 BGB ist. Zur Bewertung der Sachlage müssten die Interessen der Parteien des Mietvertrags sowie die der anderen Hausbewohner miteinander abgewogen werden. Folge einer solchen Abwägungspflicht ist daher, dass ein generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung unwirksam ist.
Bewertung:
Die Konsequenzen der Entscheidung des Bundesgerichtshofes könnten durchaus problematisch sein. Möchte ein weiterer Bewohner des Hauses einen Hund bzw. eine Katze anschaffen, könnte er sich auf die Entscheidung des Gerichts berufen und bei der Abwägung der Interessen anführen, dass die Tierhaltung bereits teilweise gestattet ist. Jedoch ist bereits ein genereller Ausschluss der Haltung von Kleintieren in Mietwohnung zweifelhaft, denn dies gehört regelmäßig zum normalen Mietgebrauch
Fachanwaltstipp:
Bezüglich der Tierhaltung in Mietwohnungen ist die Rechtsprechung unübersichtlich und abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Dabei bewirkt der häufig zu niedrig festgesetzte Streitwert oft, dass die Entscheidungen vom Amtsgericht nur begrenzt angegriffen werden können. Regelmäßig sind (fristlose) Kündigungen wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Kleintierhaltung jedoch dann problematisch, wenn vorher keine Abmahnung ausgegeben wurde. Außerdem wird teilweise auch erwartet, dass der Mieter vor einer fristlosen Kündigung erfolglos auf Unterlassen der Kleintierhaltung in Anspruch genommen wurde. Bedingung hierfür ist jedoch ein entsprechend wirksames Verbot im Mietvertrag.
3.6.2013
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: http://www.fernsehanwalt.com
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

