MPC Santa P-Schiffe 2: MS Santa Petrissa offenbar insolvent - Kapitalmarktrecht
11.12.2013 / ID: 149549
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/mpc-schiffsfonds.html Die Krise bei den MPC-Schiffsfonds setzt sich offenbar fort. Jetzt soll das Containerschiff MS Santa Petrissa aus dem Fonds MPC Santa P-Schiffe 2 in Schwierigkeiten stecken.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Der Panamaxfrachter MS Santa Petrissa gehört gemeinsam mit den Containerschiffen MS Santa Pamina, MS Santa Placida und MS Santa Pelagia zum Schiffsfonds MPC Santa P-Schiffe 2. Wie das fondstelegramm am 7. Dezember berichtet, stellte das AG Niebüll den Frachter nun unter die vorläufige Zwangsverwaltung (Az.: 5 IN 126/13).
Für die Anleger ist die drohende Insolvenz eine weitere schlechte Nachricht, nachdem ihre Kapitalanlage offenbar die Erwartungen ohnehin nicht erfüllen konnte. Die prognostizierten Ausschüttungen sollen schon länger nicht erreicht oder sogar ganz ausgeblieben sein.
Neben den Hauptgründen für die anhaltende Krise der Schifffahrt - Überkapazitäten und sinkende Charterraten - kommt auf die sogenannten Panamax-Frachter noch ein weiteres Problem zu. Der Panama-Kanal wird ausgebaut und wird dann auch für größere Schiffe mit höherer Ladekapazität befahrbar sein. Daher müssen die kleineren Panamax-Schiffe auf der wichtigen Verbindung zwischen Atlantik und Pazifik in Zukunft mit weiterer Konkurrenz rechnen, was die wirtschaftliche Situation nicht einfacher machen dürfte.
Auch für die Anleger in den Schiffsfonds MPC Santa P-Schiffe 2 sind das keine rosigen Aussichten. Sie können aber von einem kompetenten Rechtsanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können. Diese können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren.
Denn Schiffsfonds-Anteile sind unternehmerische Beteiligungen und als solche großen Risiken ausgesetzt. Dazu zählen die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit und bei den MPC Santa P-Schiffen wohl auch Wechselkursschwankungen, da wohl Kredite in japanischen Yen aufgenommen wurden. Letztlich kommt das Risiko des Totalverlusts hinzu. Die Anforderungen an eine anleger- und objektgerechte Anlageberatung verlangen, dass der Anleger über diese und weitere Risiken, die im Zusammenhang mit seiner Investition stehen, aufgeklärt wird.
Auch über Provisionen, sog. Kick-Backs, die an die Bank für die Vermittlung der Fondsanteile geflossen sein können, muss er nach Rechtsprechung des BGH aufgeklärt werden. Falschberatung und Verschweigen der Kick-Backs können Schadensersatzansprüche begründen.
http://www.grprainer.com/mpc-schiffsfonds.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
09.04.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Seit 9 Jahren fairste Konditionen
Seit 9 Jahren fairste Konditionen
08.04.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Die Niederlande betrachten die Autonomie unter marokkanischer Souveränität als "die realistischste Lösung" für den Sahara-Konflikt
Die Niederlande betrachten die Autonomie unter marokkanischer Souveränität als "die realistischste Lösung" für den Sahara-Konflikt
08.04.2026 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
07.04.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?
Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?
07.04.2026 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Haustiere: viel Liebe, viel Verantwortung - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Haustiere: viel Liebe, viel Verantwortung - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

