Pressemitteilung von Daniel Görs

Renteneintrittsalter bald bei 69 Jahren? Moeglichst frueher Vergleich und Abschluss privater Altersvorsorge wird jetzt noch wichtiger


Politik, Recht & Gesellschaft

Hamburg / Wentorf, 23. Mai 2011 - Es war nur eine Frage der Zeit, bis die Forderung nach einer erneuten Erhöhung des Renteneintrittsalters erhoben würde. Die Wirtschaftsweisen, das wichtigste volkswirtschaftliche Beratergremium der Bundesregierung, ist jetzt vorgeprescht und verlangt eine Anhebung auf 69 Jahre.

Angesichts der steigenden Lebenserwartung sei die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sonst nicht mehr gesichert. "Niemand kann sagen, wie sich Renteneintrittsalter und Rentenleistungen in den nächsten Jahrzehnten exakt entwickeln. Sicher ist nur, dass die staatlichen Sozialsysteme bereits an ihre Grenzen gestoßen sind. Gerade junge Menschen sollten daher möglichst frühzeitig für ihr Alter mit einer privaten Rentenversicherung vorsorgen", sagt Jan Schust, Geschäftsführer von Tarifcheck24, eines der führenden unabhängigen Versicherungs- und Finanzportale mit rund 25 Millionen Besuchern im Jahr (www.tarifcheck24.de).

Kapitaldeckungsverfahren statt Umlageverfahren

Die Alterung der Gesellschaft trifft die staatlichen Sozialsysteme besonders hart, weil diese über das Umlageverfahren finanziert werden. Das heißt: Die Beitragszahlungen aller Versicherten werden unmittelbar nur an die Leistungsberechtigten ausbezahlt. Mit der steigenden Lebenserwartung und immer weniger Beitragszahlern müssen die Leistungen zwangsläufig sinken.

Private Rentenversicherungen hingegen legen das einbezahlte Geld am Kapitalmarkt an. Dieses Kapitaldeckungsverfahren der privaten Altersvorsorge ist daher demografie-unabhängig. "Aufgrund der Kapitaldeckung sind die privaten Rentenversicherungen in der Regel dem staatlichen System überlegen. Die einzelnen Versicherungspolicen unterscheiden sich im Detail jedoch erheblich, deshalb sollte vor Abschluss der Police immer ein intensiver Vorsorge- und Versicherungsvergleich stehen", rät Versicherungsexperte Schust. Eine gute Möglichkeit, möglichst viele Angebote mit unabhängigen Finanz- und Versicherungsvergleichen zu prüfen, gibt es beispielsweise auf http://www.tarifcheck24.com/rentenversicherung.html

Staatlich geförderte Rentenversicherungen: Riester-Rente oder Rürup-Rente?

Die Riester-Rente ist aufgrund der staatlichen Förderung für fast jeden Arbeitnehmer attraktiv, wenn die individuell passende Versicherungslösung gefunden wurde. Auch hierfür eignet sich ein Vergleich wie beispielsweise auf http://www.tarifcheck24.com/riester-rente.html Mittlerweile gehört die Riester-Rente zu den populärsten Versicherungsmodellen, auch wenn sie kürzlich aufgrund eines Finanzamtsfehlers in die Kritik geriet. Es handelt sich bei der Riester-Rente nach wie vor um eine sichere Geldanlage, da Sparbeiträge und staatliche Förderung garantiert werden.

Anspruchsberechtigt sind im Prinzip alle Arbeitnehmer, die für die gesetzliche Rentenversicherung Pflichtbeiträge leisten. Um in den Genuss der vollen staatlichen Zulagen zu kommen, müssen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Jahreseinkommens in die Versicherung einbezahlt werden. Außerdem dürfen die Auszahlungen frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgen, und zwar in Form einer regelmäßigen Leibrente. Eine Auszahlung auf einem Schlag ist somit nicht möglich. Aufgrund der unterschiedlichsten Anlageformen von Banksparplänen über Direktversicherungen bis zum Fondssparplan sollte sich der Verbraucher vorher gut über die verschiedenen Versicherungsleistungen informieren und die jeweiligen Tarife vergleichen.

Die Rürup-Rente wurde 2005 eingeführt, damit auch Personen, die nicht für die Riester-Rente förderungsberechtigt sind, von staatlichen Altersvorsorge-Leistungen profitieren können. Interessant ist die Rürup-Rente vor allem für Selbstständige und Freiberufler mit hohem Steueraufkommen. Die staatliche Förderung besteht vor allem darin, dass die Beiträge für die Versicherung vom Finanzamt als Sonderausgaben angesehen werden. Derzeit sind 72 Prozent der Sonderausgaben steuerlich absetzbar, bis 2025 soll dieser Wert auf 100% steigen - bei einem jährlichen Gesamtbeitrag von maximal 20.000 Euro. Wie bei der Riester-Rente dürfen die Auszahlungen frühestens nach dem 60. Lebensjahr erfolgen. Eine Kapitalausschüttung ist auch hier nicht möglich, die Auszahlungen müssen als Leibrente bis zum Tod erfolgen.

Die Vielfallt der verschiedenen Versicherungsangebote steht der Riester-Rente ebenfalls kaum nach, deshalb sollte auch vor dem Vertragsabschluss einer Rürup-Rente der intensive Vergleich möglichst vieler Policen stehen. Ein entsprechender Vergleich und weitere Informationen stehen auf http://www.tarifcheck24.com/ruerup-rente.html zur Verfügung.

Klassische private Rentenversicherungen: auch ohne staatliche Förderung interessant

Eine klassische private Rentenversicherung bietet sich beispielsweise an, wenn das eingezahlte Kapital zu einem festgelegten Zeitpunkt ausbezahlt werden soll. Oder wenn die maximale Förderungssumme bei der Riester- oder Rürup-Rente bereits überschritten ist. Bei der privaten Rentenversicherung sind die unterschiedlichsten Modelle möglich.

"Verbraucher sollten vor Vertragsabschluss besonders auf die garantierte Rentensumme achten, da diese Summe unabhängig vom Anlageerfolg der Versicherung ausbezahlt werden muss", sagt Vorsorgeexperte Jan Schust von Tarifcheck24.de. Diese Zahlung der garantierten privaten Rentensumme ist dann sicher - ganz gleich, was Wirtschaftsweisen und Politiker sich noch alles einfallen lassen, um das marode staatliche Rentensystem vor dem Kollaps zu retten.
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