Absetzbarkeit von Wertgutachten im Scheidungsverfahren - Steuerrecht
13.12.2013 / ID: 149953
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html Die Kosten, die für die Ermittlung des Wertes einer Immobilie wegen der Auskunftserteilungspflicht im Scheidungsverfahren zur Ermittlung des zu zahlenden Zugewinns anfallen, sind nicht steuerlich abziehbar.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 02.07.2013 (Az.: 13 K 985/12) entschied das Finanzgericht (FG) Hessen, dass die Kosten für das oben genannte Wertgutachten nicht als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abgezogen werden können. Es führte aus, dafür fehle es an der Zwangsläufigkeit.
Hier verlangte die Ehefrau des Klägers Auskunft darüber, auf welchen Betrag sich das Endvermögen des Klägers beläuft. Sie verlangte dafür ein Bestandsverzeichnis und die Vorlage notwendiger anderer Unterlagen um den Wert zu ermitteln. Daraufhin beauftragte der Kläger einen Gutachter mit der Erstellung des betreffenden Wertgutachtens, welcher ein solches kostenpflichtig erstellte. Das Finanzamt verweigerte schließlich die Berücksichtigung der Kosten bei der Steuererklärung.
Das besagte Wertgutachten hatte der Kläger als außergewöhnliche Belastung angegeben und ausgeführt, die Kosten hätte er aus rechtlichen Gründen aufwenden müssen. Er wies insbesondere darauf hin, dass seine Ehefrau das Gutachten ansonsten im Wege der Auskunftsklage verlangt hätte.
Das FG Hessen folgte der Begründung des Klägers nicht und führte aus, es hätte keine Pflicht zur Erstellung des betreffenden Gutachtens bestanden. Vielmehr habe die Ehefrau lediglich die Vorlage der betreffenden Unterlagen und nicht die Erstellung eines solchen kostenpflichtigen Gutachtens verlangt. So stelle sich auch die zivilrechtliche Lage dar, wonach die jeweilige Partei lediglich einen Auskunftsanspruch im Hinblick auf den Bestand des Endvermögens habe. Ein etwaiger Anspruch auf Wertermittlung sei regelmäßig nur auf Wertermittlung durch den Verpflichteten selbst oder seiner Hilfskräfte, nicht jedoch auf die Beauftragung eines zu bezahlenden Gutachters gerichtet.
Hier kommt hinzu, dass sie Ehefrau lediglich äußerte, sie halte die Beauftragung eines Sachverständigen für sinnvoll, nicht jedoch, dass sie dies zwingend verlange. Insofern betonte das Gericht, dass es allein in der Verantwortung des Ehemannes liege, dass er den Sachverständigen beauftragt hat und ihm dafür Kosten angefallen sind. Es bestehe jedenfalls kein Kostenerstattungsanspruch, was auch das Familiengericht im Kostenfestsetzungsverfahren richtig erkannt habe.
Das Steuerrecht ist ein komplexes Thema, insbesondere im Hinblick auf etwaige Fragestellungen im Scheidungsverfahren. Ein im Steuerrecht tätiger Rechtsanwalt kann helfen, Rechtsfragen zu beantworten.
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

