Fristlose Kündigung wegen Tonbandaufzeichnung eines Personalgesprächs
13.12.2013 / ID: 150024
Politik, Recht & Gesellschaft
Fristlose Kündigung wegen Tonbandaufzeichnung eines Personalgesprächs. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen
Die modernen Kommunikationsmittel ermögliche heute eine einfache Aufzeichnung von privaten Gesprächen, was sicherlich dazu beiträgt, dass dies auch tatsächlich häufiger getan wird.
Aufzeichnungen am Arbeitsplatz vorzunehmen ist jedoch äußerst riskant, denn ein Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln (18.5.2011, Aktenzeichen: 8 Sa 364/11) zeigte, dass dies durchaus eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Bei dem Fall, der dem Gericht vorlag handelte es sich um einen Arbeitnehmer, der mehrmals heimlich Personalgespräche aufzeichnete und daraufhin ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt wurde. Das Gericht bestätigte diese drastische arbeitsrechtliche Maßnahme und ließ als Kündigungsgrund den Verdacht ausreichen, der Mitarbeiter könnte gegen § 201 StGB (Verbot heimlicher Tonbandaufnahmen) verstoßen haben. Zum einen sah das Gericht das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die heimlichen Aufzeichnungen zu stark beeinträchtigt und zum anderen wirkte sich die Anzahl der Tonbandaufzeichnungen zu Lasten des Arbeitnehmers auf das Urteil aus. Durch die daraus folgende "ernsthafte und unwiederbringliche" Störung des Vertrauensverhältnisses konnte auch auf eine Abmahnung verzichtet werden.
Vor allem vor dem Hintergrund der 70 prozentigen Schwerbehinderung des Arbeitnehmers wirkt das Urteil sehr hart, denn die Kündigung trifft den Betroffenen dann besonders schwer. Jedoch zeigt es, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber als wichtige Grundlage für ein Arbeitsverhältnis gesehen wird. Man sollte sich daher nicht von modernen Kommunikationsmitteln verleiten lassen und die Vertrauensbasis gefährden.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Die Begründung des Arbeitnehmers im vorliegenden Fall lautete, dass er sich aufgrund seiner Behinderung längere Gespräche nicht merken könne. Er hätte jedoch dieses Problem auch offen ansprechen und um Gesprächspausen bitten können. Das ist natürlich leichter gesagt als getan. Doch die oben genannten Konsequenzen zeigen, dass es im Zweifel besser ist, fehlende Aufnahmefähigkeit (oder allgemein fehlende Leistungsfähigkeit) einzugestehen, als ein Vertrauensverhältnis aufs Spiel zu setzen.
25.03.2013
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: http://www.fernsehanwalt.com
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com
Alles zum Arbeitsrecht: http://www.arbeitsrechtler-in.de
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
09.04.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Seit 9 Jahren fairste Konditionen
Seit 9 Jahren fairste Konditionen
08.04.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Die Niederlande betrachten die Autonomie unter marokkanischer Souveränität als "die realistischste Lösung" für den Sahara-Konflikt
Die Niederlande betrachten die Autonomie unter marokkanischer Souveränität als "die realistischste Lösung" für den Sahara-Konflikt
08.04.2026 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
07.04.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?
Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?
07.04.2026 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Haustiere: viel Liebe, viel Verantwortung - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Haustiere: viel Liebe, viel Verantwortung - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

