Fahren ohne Führerschein
23.12.2013
Politik, Recht & Gesellschaft
Ein junger Mann steigt vor einer Gaststätte um 0:50 Uhr in einen Kleintransporter ein. Der Vorgang wird von einer Polizeistreife beobachtet und die Beamten entschließen sich, den Fahrer zu kontrollieren. Da sich der Transporter zwischenzeitlich in Bewegung gesetzt hatte, wird Blaulicht gesetzt, worauf der Fahrer beschleunigte und sich durch Flucht der Kontrolle entziehen wollte. Plötzlich stoppte der Kleintransporter und der Fahrer sprang aus dem und wollte sich hinter einen Busch verstecken. Nach wenigen Sekunden wurde der Fahrer von den Beamten gestellt und auf dem Polizeirevier überprüft. Er war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und hatte zusätzlich 0,9 Promille im Blut.
Bei der Gerichtsverhandlung wurde vom Angeklagten fest behauptet, er sei nicht gefahren. Er wollte hinter dem Busch lediglich seine Notdurft verrichten, was kaum glaubhaft war, da er kurz zuvor eine Gaststätte verlassen hatte. Auch bei dem Aufenthalt von 1,5 Stunden auf dem Revier wurde niemals darum gebeten, die Toilette aufsuchen zu dürfen. Die Beamten konnten glaubhaft versichern, dass der Angeklagte die Person war, welche den Transporter gefahren hatte und hinter dem Busch aufgegriffen wurde.
Im Verkehrszentralregister waren 4 Einträge wegen Fahrens ohne FE und der Angeklagte stand unter Bewährung.
Der Angeklagte behauptete trotzdem fest, ein Kollege war an dem besagten Abend der Fahrer. Aufgrund dessen wurde ein Fortsetzungstermin angesetzt und der entsprechende Kollege vorgeladen. Der Zeuge erschien auch pünktlich zum nächsten Verhandlungstermin, wusste aber nicht warum er überhaupt vorgeladen wurde, was er eigentlich vor Gericht sollte. Es stellte sich heraus, Angeklagter und Zeuge waren zwar Arbeitskollegen aber keine Freunde und arbeiteten sehr selten zusammen. Der Angeklagte hatte nicht einmal mit seinen Zeugen über das Thema gesprochen. So kam am Ende heraus, der Zeuge war an dem Abend nicht mit dem Fahrzeug unterwegs.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten, welche für 3 Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden kann. Die Sperrfrist für den Erwerb einer neuen FE sollte ein Jahr betragen.
Der Richter entschied, dass eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten und einer Sperrfrist von 2 Jahren angemessen ist. Der Beschuldigte
leugnete bis zur letzten Sekunde der Verhandlung, dass das Fahrzeug durch ihn gelenkt wurde.
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