ARAG Recht schnell...
13.08.2025 / ID: 431810
Politik, Recht & Gesellschaft
+++ Kein Apfelleder +++Eine Firma verkauft unter anderem Halsbänder, die aus "Apfelleder" hergestellt sein sollen. Das sogenannte Apfelleder wird künstlich unter Zusatz von Pressrückständen und Schalenresten der Fruchtsaftindustrie hergestellt. Ein Verband von Unternehmen der ledererzeugenden Industrie wehrte sich gegen die Bezeichnung des Materials als "Apfelleder". Laut ARAG Experten hatte der Verband letztendlich Erfolg. Das Oberlandesgericht Köln hat die Werbung mit dem Begriff "Apfelleder" verboten (Az.: 6 U 51/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Köln .
+++ Wem gehören die Katzen? +++
Ein Mann teilte sich sein Haus mit einer Mitbewohnerin und drei Katzen. Da es der Mitbewohnerin verboten war, Katzen zu halten, wurden die Vierbeiner aus Tierschutzgründen in Obhut genommen und in einem Tierheim untergebracht. Der Mann behauptete, die Tiere gehörten ihm, und verlangte deren Herausgabe. Da er allerdings nur vage Angaben zu den Katzen machen konnte, zweifelten die Richter daran, dass es wirklich seine Katzen waren. Zudem befanden sich sämtliche Katzenutensilien im Wohnbereich der Mitbewohnerin. Nach Auskunft der ARAG Experten wies das Landgericht Nürnberg seine Herausgabeklage daher ab (Az.: S 107/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Nürnberg .
+++ Kündigung nicht akzeptiert +++
Obwohl er mit dem Vermieter für die Dauer der ersten fünf Jahre den Ausschluss einer Kündigung vereinbart hatte, kündigte ein Mieter sein Wohnraummietverhältnis bereits nach acht Monaten zum Ende des ersten Mietjahres. Der Vermieter akzeptierte die Kündigung nicht und nahm die Wohnung nicht ab. Zwei Jahre später erklärte das Gericht die Kündigung allerdings für wirksam. Obwohl der Mieter bereits ausgezogen war, hatte er noch für fünf Monate die vereinbarte Miete "unter Vorbehalt" gezahlt. Der Mieter forderte nun neben der Kaution seine vorbehaltlich gezahlte Miete zurück. Der Vermieter hingegen machte eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete geltend. Die ARAG Experten verweisen auf das Urteil des Bundesgerichthofs, wonach der Mieter überwiegend Recht bekam (Az.: VIII ZR 291/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH .
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