Verrechnungspreise müssen Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen - Steuerrecht
03.01.2014 / ID: 151638
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html Bei der Kalkulation von Verrechnungspreisen sollten Unternehmen immer auch die steuerrechtlichen Vorschriften im Auge behalten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Für die Bewertung eines Leistungsaustauschs zwischen verbundenen Unternehmen wird oft ein sogenannter Verrechnungspreis (oder auch Transferpreis) gebildet. Bestimmte Unternehmensziele können dazu führen, dass der für das Unternehmen optimale Verrechnungspreis nicht identisch mit dem Marktpreis ist. Allerdings sollte aus steuerrechtlicher Sicht davon abgesehen werden, die Preise rein nach einem Optimierungsansatz zu berechnen. Denn verbundene Unternehmen müssen untereinander erbrachte Lieferungen und Leistungen so abrechnen, wie sie es auch gegenüber einem unabhängigen Dritten machen würden. Dieser Fremdvergleichsgrundsatz gilt für nationale und internationale Unternehmen.
Die Finanzverwaltung kann die Angemessenheit von Transferpreisen kontrollieren und bei Abweichungen eine Korrektur der Gewinnermittlung vornehmen. Für die Überprüfung der Angemessenheit werden unterschiedliche Verfahren eingesetzt. Bei der Preisvergleichsmethode werden die durchschnittlichen Marktpreise als Vergleich zum Verrechnungspreis herangezogen. Mithilfe der Wiederverkaufsmethode wird ausgehend vom Verkaufspreis an einen Dritten auf den Preis der Leistung zwischen den verbundenen Unternehmen geschlossen (Wiederverkaufsmethode).
In Fällen, in denen der Verrechnungspreis nicht dem errechneten Wert entspricht, werden die Einkünfte berichtigt. Der Gewinn wird in diesen Fällen so berechnet, als ob die Transferpreise eine angemessene Höhe gehabt hätten. Ergeben sich durch die Berechnung der Finanzverwaltung Gewinnausschüttungen oder Einlagen, die nicht der neuen Höhe des Gewinns entsprechen, werden diese als verdeckte Gewinnausschüttungen oder verdeckte Einlagen behandelt.
Verbundene Unternehmen treffen oft steuerrechtliche Vorschriften, die für unabhängige Marktteilnehmer nicht gelten. Im Rahmen der Verrechnungspreise muss eine detaillierte Abwägung zwischen unternehmenspolitischen Berechnungsansätzen und den fiskalpolitischen Reglementierungen vorgenommen werden. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Leistungen verbundener Unternehmen, sind bestimmte Dokumentationspflichten einzuhalten.
Bei Fragen zur steuerrechtlichen Behandlung von Transferpreisen sollten sich Betroffene an einen im Steuerrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Nach einer eingehenden Prüfung der Sachlage kann er die bestehenden Möglichkeiten aufzeigen und bei der Beurteilung bereits bestehender Preise helfen. So können schon im Vorfeld Vorkehrungen getroffen werden, um Sanktionen der Finanzverwaltung zu umgehen. Außerdem kann ein Anwalt gegen belastende Maßnahmen Rechtsmittel einlegen und so für die Wahrung der Unternehmensinteressen sorgen.
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

