Pressemitteilung von Michael Rainer

Die Gefahr der Insolvenz und die Prokon Genussrechte


15.01.2014 / ID: 152827
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/Prokon-Genussrechte-und-die-Gefahr-der-Insolvenz-Kapitalmarktrecht.html Der Windkraftfirma Prokon droht die Insolvenz und Anleger fürchten um ihre Genussrechte.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Das Unternehmen Prokon, mit Sitz in Schleswig-Holstein, hat über die Jahre Finanzmittel von rund 1,4 Milliarden Euro von ca. 74.000 Anlegern erhalten. Das investierte Geld wurde hauptsächlich in den Bau von Windparks gesteckt.

Nun müssen die Anleger jedoch um ihre Kapitalanlage, ihre Genussrechte bangen. Die Lage im Hinblick auf die Liquidität von Prokon sei aktuellen Meldungen zufolge momentan nicht stabil. Sollte sich dies nicht kurzfristig ändern, so laufe das Unternehmen Gefahr, die Planinsolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit einleiten zu müssen und das sogar noch im Januar. Dies teilte das Unternehmen seinen Anlegern in einem Schreiben mit.

Das Unternehmen könnte ausweislich des Schreibens nur durch vorübergehenden Verzicht der Anleger auf ihre Ausschüttungen vor der Insolvenz gerettet werden. Daher wurden diese dazu aufgefordert, ihr Geld bis mindestens Oktober dieses Jahres nicht zurückzufordern und auf die direkte Zinsauszahlung zu verzichten.

Die Schuld an der drohenden Insolvenz gibt Prokon seinen eigenen Anlegern, insbesondere denjenigen, die sich aus Angst vor dem Verlust ihrer Kapitalanlage bereits von dem Anbieter abgewandt haben.

Die Firma Prokon hatte die Anleger mit dem Versprechen von 8% Zinsen auf Genussrechte angelockt. Bei Genussrechten handelt es sich um eine spezielle Anlageform, die häufig mit einer hohen Rendite verbunden ist und bei der Anleger kein Stimmrecht haben. Es handelt sich um eine risikoreiche Anlageform, da eine Rückzahlung der Anlage an den Anleger erst nach Befriedigung der Gläubiger erfolgen kann, sofern es zu einer Insolvenz oder Liquidation kommt. Damit besteht für den Anleger die Gefahr eines Totalverlustes der Anlage.

Betroffene Anleger sollten umgehend einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt konsultieren. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger und erfahrener Rechtsanwalt kann einzelfallbezogen prüfen, welche Ansprüche bestehen. Auch bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung kann er behilflich sein.

http://www.grprainer.com/Prokon-Genussrechte-und-die-Gefahr-der-Insolvenz-Kapitalmarktrecht.html
Rechtsanwalt Anwalt Rechtsanwälte Anwälte

http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln

Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Michael Rainer
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 17
PM gesamt: 434.205
PM aufgerufen: 74.975.401