Vollstreckung ausländischer Strafurteile - Strafverteidiger
17.01.2014 / ID: 153201
Politik, Recht & Gesellschaft
Vollstreckung ausländischer Strafurteile - Strafverteidiger
Düsseldorf, 16. Januar 2014 - Fachanwalt für Strafrecht, Dr. Martin Rademacher
Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Strafurteile ist in Deutschland eine relativ neuzeitliche Erscheinung. Sie ist erst 1982 mit dem IRG eingeführt worden, nimmt aber seit der Einführung des europäischen Haftbefehls jetzt ständig zu.
Typische Fallkonstellationen sind Vollstreckungsersuchen aus dem europäischen Ausland, denen ein erfolgloses Auslieferungsersuchen vorausgegangen ist, bei dem der Verfolgte zur Strafvollstreckung nicht ausgeliefert wurde, weil er entweder Deutscher ist ohne einen Deutschen gleichgestellt wurde (§ 83b abs. 2 IRG).
Über die Vollstreckbarkeit ausländischer Strafurteile entscheiden in jedem Einzelfall die Landgerichte im sog. "Exequatur-Verfahren". Gegen den Beschluss des Landgerichts ist die sofortige Beschwerde als Rechtsmittel gegeben. Das "Exequatur-Verfahren" unterzieht ausländische Vollstreckungsersuchen strenger Prüfung und gibt dem Betroffenen die Chance, sich gegen die Vollstreckung des ausländischen Strafurteils zu verteidigen. Neben formalen Aspekten kommt es in erster Linie darauf an, ob dem Verurteilten in dem Ursprungsverfahren rechtliches Gehör gewährt wurde und ob er sich dort angemessen verteidigen konnte. Vielfach drängen sich auch Fragen der Verjährung auf, der Anrechnung früherer Freiheitsentziehung in derselben Sache und später der Aussetzung der Strafe zur Bewährung.
Weitere Informationen zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen finden Sie auf meiner Internetseite http://www.auslieferungsverfahren.de
http://www.rademacher-rechtsanwalt.de
Dr. Rademacher & Partner
Königsallee 90 40212 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.rademacher-rechtsanwalt.de
Dr. Rademacher & Partner
Königsallee 90 40212 Düsseldorf
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Martin Dr. Rademacher
30.11.2015 | Martin Dr. Rademacher
Bundesverfassungsgericht stoppt Auslieferung nach Belgien
Bundesverfassungsgericht stoppt Auslieferung nach Belgien
23.01.2014 | Martin Dr. Rademacher
Disziplinarverfahren - Polizeikommissar nach Drogenkonsum im Amt
Disziplinarverfahren - Polizeikommissar nach Drogenkonsum im Amt
22.01.2014 | Martin Dr. Rademacher
Sexualstrafrecht und Rücktritt vom Versuch
Sexualstrafrecht und Rücktritt vom Versuch
21.01.2014 | Martin Dr. Rademacher
Sexualstrafrecht und Verjährung
Sexualstrafrecht und Verjährung
20.01.2014 | Martin Dr. Rademacher
Auslieferungsabkommen - Europäischer Haftbefehl - Verbot der mehrfachen Strafverfolgung steht Auslieferung entgegen
Auslieferungsabkommen - Europäischer Haftbefehl - Verbot der mehrfachen Strafverfolgung steht Auslieferung entgegen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.03.2026 | ALLATRA e. V.
Nanoplastik im Fokus: ALLATRA Global Research Center präsentiert Forschung im EU-Parlament
Nanoplastik im Fokus: ALLATRA Global Research Center präsentiert Forschung im EU-Parlament
13.03.2026 | TALENTBRÜCKE GmbH & Co. KG
PERSPEKTIVE - europäisches Netzwerk für Reintegration
PERSPEKTIVE - europäisches Netzwerk für Reintegration
11.03.2026 | Konzeptional GmbH
Rückkaufswert ist nicht das Ende der Geschichte - oder erst der Beginn einer unangenehmen Wahrheit?
Rückkaufswert ist nicht das Ende der Geschichte - oder erst der Beginn einer unangenehmen Wahrheit?
11.03.2026 | MoveVision GmbH
Fall Seddin: Sachliche Einordnung zum Verfahrensstand und zu öffentlichen Darstellungen
Fall Seddin: Sachliche Einordnung zum Verfahrensstand und zu öffentlichen Darstellungen
11.03.2026 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...

