Sexualstrafrecht und Rücktritt vom Versuch
22.01.2014 / ID: 153906
Politik, Recht & Gesellschaft
Sexualstrafrecht und Rücktritt vom Versuch
Düsseldorf, den 22. Januar 2014 - Strafverteidiger - Sexualstrafrecht - Fachanwalt für Strafrecht - Dr. Martin Rademacher
Wer freiwillig die weitere Ausführung einer Tat aufgibt oder die Tatvollendung verhindert (§ 24 Abs. 1 S. 1 StGB), kann wegen des vorangegangenen Versuchs nicht bestraft werden. Die gesetzliche Regelung des strafbefreienden Rücktritts vom Versuch wurde gerade in jüngerer Zeit in einer ganzen Reihe von Entscheidungen zum Sexualstrafrecht angewendet. Diese Entscheidungen verdeutlichen alle, wie wichtig es ist, was der Beschuldigte oder Angeklagte selber zur Tat sagt oder nicht sagt.
Als Ausgang reicht für den strafbefreienden Rücktritt der freiwillige Verzicht des Täters auf eine aus seiner Sicht noch mögliche Tatbestandsverwirklichung, auch wenn der er davon ausgeht, dass er nur noch mit gesteigerten Nötigungsmitteln zum Erfolg kommen könnte (BGH, Beschl. v. 5. 5. 2009 - 5 StR 132/09).
Ob der Angeklagte aus Rücksicht auf das Opfer die weitere Tatbegehung aufgegeben hat oder ob er sein Vorhaben als gescheitert ansah mit der Folge, dass ihm ein strafbefreiender Rücktritt nicht mehr möglich war, kann in der Regel nur anhand seiner eigenen Erklärungen ermittelt werden.
Weitere Informationen zum Sexualstrafrecht finden Sie auf http://www.rademacher-rechtsanwalt.de.
http://www.rademacher-rechtsanwalt.de
Dr. Rademacher & Partner
Königsallee 90 40212 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.rademacher-rechtsanwalt.de
Dr. Rademacher & Partner
Königsallee 90 40212 Düsseldorf
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Martin Dr. Rademacher
30.11.2015 | Martin Dr. Rademacher
Bundesverfassungsgericht stoppt Auslieferung nach Belgien
Bundesverfassungsgericht stoppt Auslieferung nach Belgien
23.01.2014 | Martin Dr. Rademacher
Disziplinarverfahren - Polizeikommissar nach Drogenkonsum im Amt
Disziplinarverfahren - Polizeikommissar nach Drogenkonsum im Amt
21.01.2014 | Martin Dr. Rademacher
Sexualstrafrecht und Verjährung
Sexualstrafrecht und Verjährung
20.01.2014 | Martin Dr. Rademacher
Auslieferungsabkommen - Europäischer Haftbefehl - Verbot der mehrfachen Strafverfolgung steht Auslieferung entgegen
Auslieferungsabkommen - Europäischer Haftbefehl - Verbot der mehrfachen Strafverfolgung steht Auslieferung entgegen
17.01.2014 | Martin Dr. Rademacher
Vollstreckung ausländischer Strafurteile - Strafverteidiger
Vollstreckung ausländischer Strafurteile - Strafverteidiger
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.04.2026 | KSR Rechtsanwaltskanzlei
Die Deutsche Finance Group (DFG) in der Krise - geschlossener Publikumsfonds
Die Deutsche Finance Group (DFG) in der Krise - geschlossener Publikumsfonds
03.04.2026 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Praxisnaher Leitfaden zur Scheidung in Österreich
Praxisnaher Leitfaden zur Scheidung in Österreich
02.04.2026 | Caroline Dostal - SoulMeditaion
Die Speaker-Welt trifft sich in Deutschland
Die Speaker-Welt trifft sich in Deutschland
02.04.2026 | Lingidoo.de - Beglaubigte Übersetzungen
Lingidoo: Beglaubigte Übersetzung 24/7 & API für Behörden
Lingidoo: Beglaubigte Übersetzung 24/7 & API für Behörden
02.04.2026 | BVIZ e. V.
24-Stunden-Gründung ist überfällig - BVIZ fordert konsequente Umsetzung der Länder-Initiative
24-Stunden-Gründung ist überfällig - BVIZ fordert konsequente Umsetzung der Länder-Initiative

