Grundsätze zur Genehmigung von Zweigpraxen
26.05.2011 / ID: 15451
Politik, Recht & Gesellschaft
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com hierzu: Die Ausübung der vertragsärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen Tätigkeit an weiteren Orten außerhalb des Vertragsarztsitzes (Zweigpraxis) ist zulässig, wenn und soweit die Versorgung der Versicherten an den "weiteren Orten" verbessert und die ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten am Ort des Vertragsarztsitzes nicht beeinträchtigt wird.
Die Führung von Zweigpraxen bedarf der Genehmigung, entweder der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZÄV) - bei Zweigpraxen im Bezirk der KÄV bzw. KZÄV, deren Mitglied der Arzt/Zahnarzt ist - oder des Zulassungsausschusses, der für den Ort außerhalb des Bezirks dieser KÄV/KZÄV zuständig ist, an dem die Zweigpraxis betrieben werden soll.
Den zuständigen Behörden steht bei der Beurteilung der Verbesserung der Versorgung am Ort der Zweigpraxis und der Beeinträchtigung der Versorgung am Vertragsarztsitz ein Beurteilungsspielraum zu. Die Ausübung dieser Beurteilungsermächtigung ist nur eingeschränkt gerichtlich nachprüfbar.
Die berufsrechtliche Beschränkung der Ausübung der niedergelassenen ärztlichen Tätigkeit auf höchstens zwei Standorte neben der Hauptpraxis gilt nicht für Medizinische Versorgungs¬zentren. Diese können auch mehr als zwei Zweigpraxen führen; jeder in einem Medizinischen Versorgungszentrum tätige Arzt darf aber an höchstens drei Standorten des Medizinischen Versorgungszentrums tätig sein.
http://www.grprainer.com/Wirtschaftsrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
24.10.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Belgien richtet seine Diplomatie und Wirtschaft auf die Unterstützung der Autonomie der marokkanischen Sahara aus
Belgien richtet seine Diplomatie und Wirtschaft auf die Unterstützung der Autonomie der marokkanischen Sahara aus
24.10.2025 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Regierung formt "Mietpaket 2025" - Preiseingriffe kommen
Regierung formt "Mietpaket 2025" - Preiseingriffe kommen
24.10.2025 | ARAG SE
ARAG: Kurioses Gerichtswirrwarr
ARAG: Kurioses Gerichtswirrwarr
23.10.2025 | GRIN Publishing GmbH
Wie Künstliche Intelligenz Bildung, Sicherheit und Ethik verändert
Wie Künstliche Intelligenz Bildung, Sicherheit und Ethik verändert
23.10.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Polen, Kambodscha und Paraguay bekräftigen ihre Unterstützung für den Autonomieplan für die marokkanische Sahara
Polen, Kambodscha und Paraguay bekräftigen ihre Unterstützung für den Autonomieplan für die marokkanische Sahara

