Pressemitteilung von Dr. Alfried Große

Bettina M. Rau-Franz als Testamentsvollstreckerin zertifiziert


17.02.2014 / ID: 157386
Politik, Recht & Gesellschaft

Viele Menschen wünschen sich aus den unterschiedlichsten Gründen für die Vollstreckung ihres letzten Willens eine außenstehende Person mit wirtschaftlicher Kompetenz. Seit vielen Jahren betrauen deshalb die Mandanten der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen, Velbert die Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe. Mit ihrer Zertifizierung zur Testamentsvollstreckerin (IFU) hat Bettina M. Rau-Franz jetzt auch offiziell ihre besondere Befähigung zur Ausübung einer qualitativ hochwertigen Testamentsvollstreckung nachgewiesen.

" Die Testamentsvollstreckung als modernes Instrument der Vermögensnachfolgegestaltung ist ohne umfangreiche rechtliche, finanztechnische und steuerrechtliche Kenntnisse nicht durchzuführen. Zudem bedarf sie schon im Vorfeld des Erbfalls einer vollumfänglichen, vorausschauenden finanzplanerischen Beratung. Vor allem die Dauertestamentsvollstreckung -insbesondere, wenn minderjährige Kinder, unter Betreuung stehende Familienangehörige oder Unternehmen betroffen sind - stellt in organisatorischer, fachlicher und zeitlicher Hinsicht hohe Anforderungen an den Testamentsvollstrecker. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass aufgrund des meist langjährig gewachsenen, vertrauensvollen Mandatsverhältnisses der Steuerberater für viele Menschen die erste Wahl bei der Bestimmung eines Testamentsvollstreckers ist. Denn er verfügt über die notwendigen umfassenden finanziellen und steuerlichen Informationen und die organisatorischen Strukturen. Die Zertifizierung zur Testamentsvollstreckerin ist für unsere Mandanten der sichtbare Beleg für die von uns schon seit Jahren praktizierte professionelle und anspruchsvolle Testamentsvollstreckung", erklärt Bettina M. Rau-Franz.

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Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Moltkeplatz 1 45138 Essen

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