"Jetzt mit einer Selbstanzeige reinen Tisch machen!"
18.02.2014 / ID: 157667
Politik, Recht & Gesellschaft
Neuss. Die Neusser Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei KBHT Kalus + Hilger sieht klare Anzeichen dafür, dass für geheime Konten in europäischen "Steueroasen" wie der Schweiz die Tage gezählt sind. "Der internationale Druck auf diese Länder hat unter anderem dazu geführt", so KBHT-Partner Michael Kalus, "dass erste Schweizer Banken ihren deutschen Kunden mit der Kontoschließung drohen, wenn eine ordnungsgemäße Versteuerung des Vermögens nicht nachgewiesen werden kann." Parallel habe sich der Handel mit so genannten Steuer-CDs, die den deutschen Finanzbehörden zum Ankauf angeboten werden, zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt. "Wer jetzt noch eigenes oder geerbtes Geld in der Schweiz, in Belgien oder Luxemburg vor dem deutschen Fiskus verbirgt", so Kalus weiter, "sollte so schnell wie möglich agieren und mit einer - derzeit noch strafbefreienden - steuerlichen Selbstanzeige reinen Tisch machen. "Die Zeit dränge auch deshalb, weil die Bundesregierung das Thema Selbstanzeige auf den Prüfstand gestellt habe. Angesichts der jüngsten prominenten Fälle aus Sport, Politik und Gesellschaft nimmt der Handlungsdruck auf die Politik tendenziell zu. Das Fenster für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige beginnt sich zu schließen."
Jüngst bekannt gewordene Fälle hätten, so Kalus, das Schlaglicht auch auf einen durchaus nicht seltenen Fall der Steuerhinterziehung geworfen: auf das Erben eines "schwarzen Kontos". Sollte ein Erbe ein solches Auslandskonto des Erblassers dem deutschen Finanzamt gegenüber verschweigen und die Zinseinnahmen nicht deklarieren, drohe auch dem bisher steuerehrlichen Erben Bestrafung.
"Damit eine steuerliche Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung entfalten kann", erläutert Kalus. "ist eine komplexe Steuer- und Rechtsberatung erforderlich." Die Berater sollten eine langjährige Erfahrung aus vielen Fällen nachweisen können, denn das Gefahrenpotenzial für mögliche Fehler bei der Erstellung einer Selbstanzeige sei beträchtlich. "Jeder Fehler kann zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen und damit zu einer spürbaren Gefängnis- oder Geldstrafe, von der möglichen öffentlichen Wirkung eines Besuchs der Steuerfahndung gar nicht zu reden." Bei KBHT arbeite man zudem mit Kollegen in der Schweiz zusammen, damit sensible, von der Auslandsbank verschickte Unterlagen nicht auf dem Postweg vom deutschen Zoll abgefangen und untersucht werden. "Dies geschieht häufiger, als man sich gemeinhin vorstellt", warnt Kalus.
Ein neben der Strafbefreiung weiterer positiver Nebeneffekt der Selbstanzeige: Das bisher verschwiegene Vermögen könne anschließend offiziell in Deutschland angelegt werden, z.B. für einen Immobilienerwerb, der vorher mit diesem Geld nicht möglich gewesen wäre.
Die Beratungspraxis bei KBHT zeige, dass manche Mandanten sich scheuten, den eigenen Steuerberater anzusprechen, weil sie diesem den Sachverhalt bislang verschwiegen hatten oder weil sie ihm die Kompetenz für die Erstellung einer Selbstanzeige nicht zutrauen. Kalus: "Daher sind wir in nennenswertem Umfang für Mandanten tätig, die wir zuvor nicht betreut hatten."
Laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung werde demnächst zumindest über eine Verschärfung der bestehenden Selbstanzeige-Regelungen verhandelt. Im Gespräch sei unter anderem eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen von derzeit fünf auf zehn Jahren; unter Umständen solle die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung sogar ganz entfallen. Und es könne noch deutlicher korrigiert werden, befürchtet Kalus: "Die geäußerte Maximalforderung, für die Selbstanzeige die Straffreiheit ganz abzuschaffen und nur Strafmilderung zu gewähren, ist angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Stimmungslage noch keineswegs vom Tisch."
KBHT Neuss Selbstanzeige Steuer-CD strafbefreiend Steuerhinterziehung langjährige Erfahrung Steuer- und Rechtsberatung
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