Haftung ergibt sich nicht allein aus dem Eingehen wirtschaftlicher Risiken - Gesellschaftsrecht
03.03.2014 / ID: 159096
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Vorstand.html Geht der Vorstand im Rahmen seiner eingeräumten Rechte und bei Ausübung seiner Tätigkeit ein wirtschaftliches Risiko ein, so begründet dies allein noch keine Haftung.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Zu den drei Organen einer Aktiengesellschaft (AG) zählen der Aufsichtsrat, die Hauptversammlung und der Vorstand. Letzterer führt als leitendes Organ die Geschäfte der Gesellschaft und vertritt diese nach außen hin. Dabei muss der Vorstand im Sinne des Unternehmenswohls zahlreiche Pflichten erfüllen. Ein wesentliches Prinzip im Rahmen dieser Obliegenheiten ist die Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. An den Sorgfaltsmaßstäben muss sich der Vorstand bei der Beurteilung der getätigten Geschäfte messen lassen.
So wird auch bei Haftungsfragen auf diese Sorgfaltspflichten abgestellt. Im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen muss der Vorstand darlegen können, dass er keine Pflichten verletzt und die Bewertungsmaßstäbe eingehalten hat. Jedoch würde eine zu strenge Haftungspraxis die Handlungsfähigkeit des Vorstandes und damit der Gesellschaft stark einschränken. Daher hat der Bundesgerichtshof (BGH) zur Vermeidung übertriebener Haftung deutlich gemacht, dass im Zweifel die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten nicht zu hoch angesetzt werden dürfen.
Zu einer unternehmerischen Tätigkeit gehört zwangsläufig auch das Eingehen gewisser wirtschaftlicher Risiken. Daher darf sich hieraus nicht ohne weiteres eine Haftung für den Vorstand ergeben. Ebenso wenig kann der Misserfolg in Verbindung mit einem finanziellen Schaden, sei er auch durch leichte Fahrlässigkeit entstanden, zu einer Haftung führen. Doch wegen des wichtigen Aktionärsschutz dürfen Geschäfte nicht leichtsinnig eingegangen werden. Auch der verantwortungsvolle Umgang mit Unternehmensgeldern ist Pflicht.
Grundsätzlich ist die Verletzung von Sorgfalts- und anderen Pflichten durch den Vorstand immer durch eine Prüfung des Einzelfalls zu untersuchen. Eine genaue Beurteilung der geschäftlichen Handlungen wird dann zumeist von Sachverständigen vorgenommen, die die unternehmerische Tätigkeit bewerten und das Verhalten des Vorstandes wirtschaftlich einordnen können.
Sollte es zu einer Verletzung der Sorgfaltspflichten durch den Vorstand kommen, können hieraus Schadensersatzansprüche der Gesellschaft entstehen. Für die rechtliche Beurteilung der Situation sollte man sich an einen im Gesellschaftsrecht versierten Anwalt wenden. Er kann sowohl bestehende Ansprüche durchsetzen, als auch zur Vermeidung von Haftungsfällen im Vorfeld rechtlich beraten.
http://www.grprainer.com/Vorstand.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

