Arbeitnehmerkündigung: Wirksamkeitsvoraussetzungen und wichtige Hinweise
06.03.2014 / ID: 159514
Politik, Recht & Gesellschaft
Woran müssen sich Arbeitnehmer bei der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber hinsichtlich Form und Frist halten und was ist darüber hinaus zu bedenken?
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Wirksamkeitsvoraussetzungen:
Bei einer ordentlichen Kündigung hat der Arbeitnehmer zunächst die Kündigungsfristen aus Gesetz, Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu beachten. Eine fristlose Kündigung ist dann möglich, wenn ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt. Ein solcher kann sich insbesondere daraus ergeben, dass der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung in erheblichem Rückstand ist. Hier ist jedoch zuvor eine Abmahnung erforderlich.
Zu beachten ist noch, dass der Arbeitnehmer dann nicht an vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen gebunden ist, wenn diese unwirksam sind. Das ist z.B. dann der Fall, wenn die Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer länger als für den Arbeitgeber sind.
Unbefristete Arbeitsverhältnisse können jederzeit ordentlich gekündigt werden, wohingegen dies bei befristeten Arbeitsverhältnissen nur bei einer einzel- oder tarifvertraglichen Vereinbarung möglich ist.
Die Kündigung des Arbeitnehmers bedarf der Schriftform.
Möglicher Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers:
Ein Anspruch auf Schadensersatz des Arbeitgebers besteht dann, wenn der Arbeitnehmer dadurch eine Pflichtverletzung begeht, dass er bereits für einen neuen Arbeitgeber tätig wird. Die Geltendmachung dieses Anspruchs ist jedoch praktisch äußerst schwierig, da der Arbeitgeber die Ursächlichkeit des daraus entstandenen Schadens nachweisen muss. Aufgrund der Schadensminderungspflicht des Arbeitgebers, die vorsieht, dass er sich nach Möglichkeit um Ersatz bemühen muss, gelingt es nur sehr selten, einen Schaden dazulegen.
Achtung Sperrzeit durch Bundesagentur für Arbeit:
Arbeitnehmer, die selbst das Arbeitsverhältnis kündigen, müssen zudem beachten, dass in diesem Fall die Verhängung einer Sperrzeit durch die Bundesagentur für Arbeit droht, für deren Dauer der Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld ausgeschlossen ist.
Vorsicht vor Kündigung in den ersten sechs Wochen des neuen Arbeitsverhältnisses:
Außerdem sollte berücksichtigt werden, dass in einem neuen Arbeitsverhältnis häufig zunächst eine Probezeit vereinbart wird und das Kündigungsschutzgesetz in den ersten sechs Monaten nicht gilt. Folglich hat es der neue Arbeitgeber in dieser Zeit relativ einfach, sich vom Arbeitnehmer wieder zu trennen. Hier sollten Arbeitnehmer dafür sorgen, dass ein Ausschluss der ordentlichen Kündigung in den ersten sechs Monaten im Arbeitsvertrag vereinbart wird.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: http://www.fernsehanwalt.com
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com
Alles zum Arbeitsrecht: http://www.arbeitsrechtler-in.de
Arbeitnehmerkündigung Voraussetzungen Form Frist Sperrzeit Kündigungsschutz Hinweise Fachanwalt Berlin Essen
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

