Pressemitteilung von Katja Rheude

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Arbeitsrecht


11.03.2014 / ID: 160054
Politik, Recht & Gesellschaft

Die Polizei darf einer Bewerberin die Eignung für den Polizeidienst nicht aufgrund ihrer Brustimplantate absprechen. Wie das Verwaltungsgericht Berlin nach Mitteilung der D.A.S. entschied, ist nicht feststellbar, dass derartige Implantate die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen oder gesundheitliche Gefahren bei der Dienstausübung mit sich bringen.
VG Berlin, Az. 7 K 117.13

Hintergrundinformation:
Die Eignung für den Polizeidienst kann Bewerbern aufgrund unterschiedlichster Gründe abgesprochen werden. Besonders wichtig ist die Gesundheit: Natürlich müssen angehende Polizisten körperlich fit sein. Die Landesbehörden geben für Bewerber lange Listen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen heraus, die eine Einstellung in den Polizeidienst verhindern. Diese reichen von Herzerkrankungen bis hin zu Farbenblindheit. Oft stehen bei der Bewerbung auch ein Sporttest und eine polizeiärztliche Untersuchung auf dem Programm. Der Fall: Eine Frau hatte sich für den Dienst bei der Berliner Schutzpolizei beworben. Ihre Bewerbung wurde wegen fehlender gesundheitlicher Eignung abgelehnt, da sie Brustimplantate hatte. Diese würden ihren Einsatz mit Schutzkleidung (Schutzweste) verhindern, da der erhöhte Druck Bindegewebeschäden verursachen könne. Das Urteil: Das Verwaltungsgericht Berlin orientierte sich bei seiner Entscheidung an einer neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach darf Bewerbern, die bei der Bewerbung dienstfähig sind, die gesundheitliche Eignung nur noch abgesprochen werden, "wenn überwiegend wahrscheinlich ist, dass es zu einer Frühpensionierung oder zu regelmäßigen und langen Erkrankungen kommen wird." Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilte, sah das Verwaltungsgericht in diesem Fall keine erhöhte Wahrscheinlichkeit für gesundheitliche Probleme. Die Befragung einer Fachärztin habe ergeben, dass die Klägerin bei typischen Polizeieinsätzen auch mit Schutzkleidung nicht stärker gefährdet sei als Polizistinnen ohne Implantate. Eine Frühpensionierung oder eine langwierige Erkrankung seien nicht wahrscheinlich. Das Gericht ließ allerdings Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu.
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 22.01.2014, Az. 7 K 117.13

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