Prüfung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung kann sich lohnen - Bankrecht
14.03.2014 / ID: 160497
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Vorfaelligkeitsentschaedigung.html Bankkunden sollten die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung überprüfen und sich dabei an den Vorgaben des Bundesgerichtshofs orientieren.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Für den Fall einer vorzeitigen Kündigung eines Darlehensvertrags können Kreditinstitute gegenüber dem Darlehensnehmer einen gesetzlichen Schadensersatz geltend machen. Meist gleichen Banken so im Rahmen der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung ihren finanziellen Schaden für entgangene Zinsen aus. Die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung entfällt nur dann, wenn dies in dem zugrundeliegenden Darlehensvertrag geregelt ist.
Kreditinstitute haben bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung einen gewissen Spielraum. Zwar haben die Gerichte hierzu schon einige Urteile gefällt und Vorgaben gemacht, so auch der Bundesgerichtshof (BGH) (Az.: XI ZR 267/96 und XI ZR 285/03), aber die genaue Berechnung ist immer vom Einzelfall abhängig. So fließt beispielsweise auch immer ein Bearbeitungsentgelt in die Vorfälligkeitsentschädigung mit ein. Die Geltendmachung eines solchen Entgelts ist unstrittig möglich, bis zu welcher Höhe dieses aber noch angemessen ist, wird nicht vorgegeben.
Für die Bankkunden ist aber schon aus diesem Grund die genaue Berechnung und Höhe der Entschädigung nicht leicht nachzuvollziehen. Betroffene sollten sich daher von einem Experten bei der Überprüfung der Vorfälligkeitsentschädigung helfen lassen. Wichtig ist in den Fällen einer vorzeitigen Darlehenskündigung ein rasches Handeln, damit unter Zeitdruck nicht die falschen Entscheidungen getroffen werden. Insbesondere sollten Zahlungen an die Bank nur unter Vorbehalt vorgenommen werden.
Mit der Hilfe eines im Bankrecht tätigen Rechtsanwalts können Verbraucher Probleme bei der Abwicklung und Kündigung eines Darlehens gewissenhaft angehen. Bei der Prüfung der vertraglichen Grundlagen zieht er die gesetzlichen Vorschriften und die ständige Rechtsprechung mit ein. Zudem kann er etwaige Ansprüche gegen die Bank entweder außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen.
Selbst im Falle einer Kündigung durch die Bank, weil der Darlehensnehmer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist, steht dem Kreditinstitut Schadensersatz zu. Aber nicht in derselben Höhe wie eine Vorfälligkeitsentschädigung (BGH Az.: XI ZR 512/11).
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