Pressemitteilung von Michael Rainer

Insolvenzwelle bei König & Cie. Schiffsfonds


17.03.2014 / ID: 160668
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/Koenig-Cie-Schiffsfonds.html Gleich drei Schiffe von König & Cie. stehen derzeit offenbar vor der Insolvenz. Betroffen sind die Containerschiffe MS King Julius und MS King Justus sowie der Frachter MS Stadt Schwerin.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Schlechte Nachrichten für Anleger, die in Schiffsfonds des Emissionshauses König & Cie. investiert haben. Wie das "fondstelegramm" berichtet, wurden die Gesellschaften der Schiffe MS Stadt Schwerin (Az.: 5 IN 29/14), MS King Julius (Az.: 5 IN 19/14) und MS King Justus (5 IN 30/14) unter die vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt.

Die Containerschiffe MS King Justus und MS King Julius wurden von König & Cie. im Jahr 2012 ersteigert und in den Dachfonds König & Cie. Renditefonds 75 Schiffahrts Investment I eingebracht. Der Frachter MS Stadt Schwerin zählt zum König & Cie. Renditefonds 45, der im Jahr 2005 aufgelegt wurde. Der Renditefonds 75 Schiffahrts Investment I verfolgte die Strategie, Schiffe günstig einzukaufen und mit Gewinn wieder zu veräußern. Anleger konnten sich mit einer Mindesteinlage von 10.000 Euro bei einer Laufzeit bis 2018 beteiligen. Für die Anleger bedeutet die aktuelle wirtschaftliche Schieflage der Fonds, dass ihnen massive finanzielle Verluste drohen.

Um den Schaden abzuwenden, sollten sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen und ggfs. die nötigen Schritte einleiten.

So können möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz bestehen, die durch eine fehlerhafte Anlageberatung ausgelöst wurden. Denn mit den Fondsanteilen haben die Anleger unternehmerische Beteiligungen erworben, die naturgemäß nicht nur Chancen bieten, sondern auch Risiken ausgesetzt sind. Im Sinne einer anleger- und objektgerechten Beratung müssen die Anleger über diese Risiken umfassend aufgeklärt werden. So ist eine Kapitalanlage mit Totalverlust-Risiko nicht als Altersvorsorge geeignet.

Außerdem hätten die Anleger auch über sämtliche Provisionen, die die vermittelnde Bank erhält, informiert werden müssen. Diese so genannten Kick-Backs können ein wichtiger Hinweis darauf sein, ob die Bank ihr Provisionsinteresse möglicherweise über die Wünsche des Kunden gestellt hat.

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