Pressemitteilung von Michael Rainer

Prokon: Insolvenzverfahren wird wahrscheinlich im Mai eröffnet


07.04.2014 / ID: 163026
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/Prokon-Genussrechte.html Lange war es strittig, ob über Prokon überhaupt ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Nun sieht es danach aus, dass dies Anfang Mai wohl geschehen wird.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Der Windkraftfinanzierer Prokon hatte Anfang des Jahres Insolvenzantrag gestellt. Allerdings bleib lange unklar, ob es überhaupt zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommen werde. Nun äußerte sich der vorläufige Insolvenzverwalter in verschiedenen Medien, dass das Insolvenzverfahren vermutlich Anfang Mai eröffnet werde.

Prokon hatte über Genussrechte rund 1,4 Milliarden Euro bei Anlegern eingesammelt. Inzwischen sollen Genussrechte im Wert von zirka 400 Millionen Euro gekündigt worden sein. Doch ob die Genussrechte gekündigt sind oder nicht - im Insolvenzverfahren steht für die Anleger eine Menge Geld auf dem Spiel.

Unterdessen wurden der Prokon-Gründer und ein weiterer Geschäftsführer durch den vorläufigen Insolvenzverwalter vollständig entmachtet, wie verschiedene Medien übereinstimmend berichten. Ursächlich dafür war wohl die Gründung einer Prokon-Genossenschaft, der die Anleger ihre Genussrechte anvertrauen sollten. Selbst der Verein "Die Freunde von Prokon" warnte allerdings vor diesem Schritt und distanzierte sich auf seiner Website in aller Deutlichkeit vom Prokon-Gründer.

Sollte es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommen, müssen die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht anmelden. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass sie empfindliche Verluste hinnehmen müssen. Um diese zu minimieren, können sie begleitend auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Sowohl um die Forderungen zur Insolvenztabelle korrekt anzumelden als auch um weitere rechtliche Schritte prüfen zu lassen, sollten sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

Dieser kann prüfen, ob Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht werden können. Im Sinne einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Zeichner der Genussrechte umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Auch die Verkaufsprospekte müssen auf ihre Vollständigkeit und den Wahrheitsgehalt der Angaben überprüft werden. Sind die Angaben unvollständig oder falsch, kommt Schadensersatz auf Rückabwicklung in Betracht.

http://www.grprainer.com/Prokon-Genussrechte.html
Rechtsanwalt Anwalt Rechtsanwälte Anwälte

http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln

Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Michael Rainer
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 1
PM gesamt: 434.189
PM aufgerufen: 74.965.799