Nachwirkender Kündigungsschutz als Ersatzmitglied des Betriebsrates bei personenbedingter Kündigung
22.04.2014 / ID: 164414
Politik, Recht & Gesellschaft
Bei einem Programmierer kann eine ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt sein, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass wichtige Programmierkenntnisse fehlen oder unzureichend sind. Als Ersatzmitglied des Betriebsrates greift ein nachwirkender Kündigungsschutz auch grundsätzlich nur dann, wenn der Betroffene tatsächlich Betriebsratsaufgaben wahrgenommen hat.
Fall:
Im vorliegenden Fall handelte es sich um einen Programmierer, der für verschiedenste Projekte eingesetzt wurde, die jedoch keine Programmiertätigkeiten beinhalteten. Als keine entsprechenden Projekte mehr anfielen, sollte der Betroffene wieder im Programmierbereich tätig werden. In der Folge ließ die Arbeitgeberin ein Gutachten von einem IT-Sachverständigen anfertigen, das für den Programmierer hinsichtlich der erforderlichen Qualifikation negativ ausfiel. Er konnte keine fachliche gewünschte Qualifikation für die für ihn geschuldeten Tätigkeiten vorweisen. Nach diesem Ergebnis kündigte die Arbeitgeberin dem Programmierer ordentlich.
Gerichtliche Entscheidung:
Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigungsschutzklage des Programmierers wie auch die Instanzen zuvor abgewiesen. Grund dafür war, dass die fehlenden Kenntnisse ein in der Person des Klägers liegender Grund seien. Der Kläger konnte somit die arbeitsvertraglichen Pflichten nicht erfüllen, auch wenn er über Jahre anderweitige Tätigkeiten vertragsgemäß ausgeführt hat. Allerdings sei nach Ansicht des BAG noch zu prüfen, ob der Programmierer bei anderen Projekten hätte eingesetzt werden können.
Darüber hinaus greife auch kein Sonderkündigungsschutz nach § 15 Abs. 1 Satz 2 für den Kläger als Ersatzmitglied des Betriebsrates. Dieser sei zwar automatisch in den Betriebsrat nachgerückt, dies habe jedoch keinen nachwirkenden Kündigungsschutz begründet, da er in der Vertretungszeit tatsächlich keine Betriebsratsaufgaben wahrgenommen hatte.
Fazit:
Mit dieser Entscheidung stellt das BAG klar, dass auch dann noch gekündigt werden kann, wenn jahrelang andere als die vertraglich geschuldeten Tätigkeiten im Beruf ausgeführt worden sind, aber tatsächlich die im Arbeitsvertrag geschuldeten Tätigkeiten aufgrund fehlender Kenntnisse nicht erbracht wurden. In der Praxis wird es jedoch sehr schwer diese fehlenden Kenntnisse zu protokollieren und nachzuweisen.
Weiterhin muss auch bewiesen werden, dass eine vertragsgemäße Weiterbeschäftigung nicht möglich ist. Erst wenn das alles erfolgreich vorgetragen und bewiesen wird, kann eine ordentliche Kündigung erfolgreich sein.
Zudem bestätigt das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung zu § 15 KSchG dahingehend, dass rein fiktive, tatsächlich aber nicht ausgeübte Tätigkeiten eines Ersatzmitgliedes des Betriebsrates einen nachwirkenden Kündigungsschutz nicht auslösen.
15.4.2014
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: http://www.fernsehanwalt.com
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com
Alles zum Arbeitsrecht: http://www.arbeitsrechtler-in.de
Ersatzmitglied Betriebsrat nachwirkender Kündigungsschutz Programmierer personenbedingte Kündigung Bundesarbeitsgericht Urteil Fachanwalt Berlin Essen
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

