SEB Immoinvest-Anleger bekommt Schadensersatz wegen Falschberatung zugesprochen - Kapitalmarktrecht
23.04.2014 / ID: 164495
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/SEB-Immoinvest.html Vor dem Landgericht Mönchengladbach erstritt die Rechtsanwaltskanzlei GRP Rainer ein weiteres positives Urteil für einen Anleger des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Die Klage auf Schadensersatz eines Anlegers, welcher in Anteile des Immobilienfonds SEB Immoinvest investierte, hatte nun vor dem Landgericht (LG) Mönchengladbach Erfolg (Az.: 10 O 285/12). Während der Beratungsgespräche durch eine Mitarbeiterin wurde der Kläger als sicherheitsorientierter Anleger ohne Erfahrung im Bereich der Finanzinstrumente eingestuft. Im Anschluss an die Beratung erwarb er Anteile an dem streitgegenständlichen Fonds. Nachdem der SEB Immoinvest im Mai 2010 kurz nach der Zeichnung durch den Kläger zum zweiten Mal schloss und eine Rücknahme der Anteile von der Beklagten abgelehnt wurde, verlangte der Anleger im Rahmen einer Klage die Zahlung von Schadensersatz.
Das Gericht folgte dem Vortrag des Klägers und sah in dem Verhalten der Mitarbeiterin der Beklagten eine fehlerhafte Anlageberatung. Zum Zeitpunkt der Beratungsgespräche hatte der Fonds bereits einmal vorübergehend die Rücknahme der Anteile ausgesetzt. Auf diese Tatsache und das damit verbundene Risiko für die Zukunft habe die Beklagte den Kläger aufklären müssen. Eine solche Aufklärung müsse zumindest dann vorgenommen werden, wenn es in der Vergangenheit schon zu einer Aussetzung gekommen ist und das Schließungsrisiko daher ein konkretes Risiko geworden ist. In den Beratungsgesprächen sei die Beklagte dieser Aufklärungspflicht jedoch nicht nachgekommen, weshalb die vorgenommene Beratung nicht anlagegerecht gewesen sei.
Entscheidend sei auch nicht, ob eine Aussetzung in der Vergangenheit unmittelbare Auswirkungen auf den Fonds hatte oder ob der Berater eine Gefahr für die Zukunft sehe. Es komme allein auf die Sicht des Anlegers an. Der Kunde müsse das Risiko für den Fonds einschätzen und gegebenenfalls weitere Informationen hierzu einholen können. Dies sei ihm aber nur möglich, wenn er auch über eine zurückliegende Anteilsrücknahmeaussetzung informiert wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das aktuelle Urteil des LG Mönchengladbach kann betroffenen Anlegern Hoffnung machen. Denn im Falle einer fehlerhaften Beratung können ihnen Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank zustehen. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Anwalt kann bei der Prüfung etwaiger Ansprüche behilflich sein und auch die Durchsetzung bestehender Ansprüche vornehmen.
http://www.grprainer.com/SEB-Immoinvest.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

