Soldan Institut stellt Ergebnisse des Berufsrechtsbarometers 2011 vor
04.06.2011 / ID: 16559
Politik, Recht & Gesellschaft
Essen, 04. Juni 2011 - Dr. Matthias Kilian, Direktor des Essener Soldan Instituts, hat auf dem 62. Deutschen Anwaltstag in Strasbourg erste Ergebnisse des Berufsrechtsbarometers 2011 vorgestellt. Ein bemerkenswertes Ergebnis dieser zweijährlich durchgeführten Untersuchung: Die Mehrzahl der Teilnehmer der Studie begrüßen die vom Präsidenten des Deutschen Juristentages, Prof. Dr. Martin Henssler, zur Diskussion gestellte Idee, in Ergänzung zum zwingenden Berufsrecht der Anwaltschaft unverbindliche berufsethische Empfehlungen zu formulieren.
Die 2008 von Henssler vorgeschlagene Etablierung von "Regeln guter freiberuflicher Berufsausübung" hat für viel Diskussionsstoff in der Anwaltschaft gesorgt. Die Idee ist auf Zustimmung gestoßen, hat aber auch Widerspruch von prominenten Vertretern der Anwaltschaft erfahren. Kilian erläutert: "Für uns war wichtig zu ergründen, wie der Rechtsanwalt in der Kanzlei um die Ecke zu der aktuellen Diskussion steht. Zwar hat sich rund ein Drittel der Anwälte noch keine Meinung gebildet - wer allerdings einen Standpunkt in dieser Frage hat, spricht sich zu 75% für die Etablierung von "berufsethischen Regeln" aus, nur ein Viertel ist dagegen."
Weitere Ergebnisse des Berufsrechtsbarometers: Anwälte, die in Sozietäten tätig sind, wünschen mit deutlicher Mehrheit (71%) die Schaffung einer besonderen Gesellschaftsform für Freiberufler, in der die persönliche Haftung der Gesellschafter ähnlich wie in einer GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt wäre. Deutliche Ablehnung (81%) äußern sie gegenüber der Idee, künftig berufsfremde Investoren in Anwaltsgesellschaften zuzulassen. Nur wenig Unterstützer findet auch die Idee, neben Fachanwälten künftig unter erleichterten Voraussetzungen sog. "zertifizierte Spezialisten" für bestimmte Rechtsgebiete zu schaffen - nur 21% der Anwälte könnten sich mit einer solche Neuregelung anfreunden. Das Berufsrechtsbarometer hat auch herausgefunden, dass die seit 2008 unter bestimmten Voraussetzungen zulässigen anwaltlichen Erfolgshonorare bislang keine große Bedeutung erlangt haben: Mehr als zwei Drittel aller Anwälte haben noch nie ein Erfolgshonorar vereinbart, die übrigen Anwälte nutzen dieses Vergütungsmodell sehr selten.
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