SEB Optimix Ertrag: Hoffnung auf Schadensersatz
16.05.2014 / ID: 166831
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/SEB-Optimix.html Laut BGH müssen Banken über das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds aufklären. Das Urteil macht auch Anlegern des Dachfonds SEB Optimix Ertrag Hoffnung.
Die Krise der offenen Immobilienfonds brachte auch den Dachfonds SEB Optimix Ertrag in Schwierigkeiten. Schließlich setzte auch er Anfang 2012 die Anteilsrücknahme aus und gab Ende 2012 die Liquidation bekannt. Viele Anleger wurden von dieser Situation überrascht. Während der Abwicklungsphase erhalten sie zwar in regelmäßigen Abständen Ausschüttungen, dennoch müssen sie mit Verlusten rechnen.
Das könnte sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings ändern. Der BGH entschied am 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.), dass vermittelnde Banken über das Schießungsrisiko bei offenen Immobilienfonds aufklären müssen. Bleibt diese Aufklärung aus, können die Anleger Schadensersatz verlangen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter bedeute die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko, da sie während der Fonds geschlossen ist, nicht an ihr Geld kommen. Die Möglichkeit die Anteile an der Börse zu handeln, sei nicht mit der Rückgabe zu einem festgelegten Preis vergleichbar. Das Urteil lässt sich auf Verträge, die bereits vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden, anwenden.
Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart:
Offene Immobilienfonds und Dachfonds ähneln sich in ihrer Funktionsweise. Ein wesentliches Merkmal dieser Kapitalanlagen, das sie auch für Anleger attraktiv macht, ist die Möglichkeit, die Anteile jederzeit wieder zurückgeben zu können. Allerdings besteht auch sowohl bei offenen Immobilienfonds als auch bei Dachfonds das Schließungsrisiko. Insofern könnte die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH zum Schließungsrisiko offener Immobilienfonds auch bei Dachfonds wie den SEB Optimix Ertrag Anwendung finden. Dann hätten auch hier die vermittelnden Banken über die Möglichkeit zur Aussetzung der Anteilsrücknahme ungefragt informieren müssen. Daher können auch für Anleger des SEB Optimix Ertrag gute Chancen auf Schadensersatz bestehen, sofern sie nicht ordnungsgemäß von ihrer Bank beraten wurden.
Anleger, die ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen möchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Auch Anleger, die bereits erfolglos auf Schadensersatz geklagt haben, können nach dem BGH-Urteil einen zweiten Versuch wagen. Die Chancen sind deutlich gestiegen.
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GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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