MBB Clean Energy: Anleihe-Zeichner warten auf Zinszahlung - BaFin ermittelt
05.06.2014 / ID: 168947
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Mittelstandsanleihen.html Zeichner der Mittelstandsanleihe von MBB Clean Energy hätten Anfang Mai die erste Zinszahlung erhalten sollen. Diese blieb jedoch aus. Inzwischen ermittelt auch die Finanzaufsicht BaFin.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: MBB Clean Energy investiert in Wind- und Solarparks. Über eine Mittelstandsanleihe (ISIN DE000A1TM7P0, WKN A1TM7P) sammelte sie rund 72 Millionen Euro bei Anlegern ein. Ursprünglich sollte die Anleihe ein Volumen von 300 Millionen Euro haben. Der Bond hat eine Laufzeit von sechs Jahren und wird jährlich mit 6,25 Prozent verzinst. Am 6. Mai wäre die erste Zinszahlung an die Anleihe-Zeichner fällig gewesen. Diese blieb jedoch aus. Die Auszahlung sei aus technischen Gründen verschoben worden und die finanziellen Mittel seien auf einem Treuhandkonto geparkt worden, heißt es von Unternehmensseite. An der Börse Frankfurt wurde der Handel der Mittelstandsanleihe darauf hin ausgesetzt.
MBB Clean Energy erklärte außerdem, dass internationale Großinvestoren eingestiegen seien, mit denen u.a. ein Zinsverzicht für das erste Laufzeitjahr vereinbart worden sei. Laut Medienberichten soll es dabei um ein Investitionsvolumen von rund 500 Millionen Euro gehen.
Nach einem Bericht des Manager Magazins vom 23. Mai hat inzwischen die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin Ermittlungen wegen der Anleihe aufgenommen. Es geht dabei offenbar um den Verdacht der Marktmanipulation. Diese könnte dem Bericht zu Folge dadurch entstanden sein, dass das Emissionsvolumen künstlich aufgebläht wurde, also Anleihen ohne entsprechende Zahlungen an Investoren ausgegeben wurden.
Anleihe-Zeichner, die wegen der ausstehenden Zinszahlungen und den Ermittlungen der BaFin beunruhigt sind, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz vorliegen und gegebenenfalls die notwendigen Schritte einleiten. Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein, falls die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt wurden. Auch kommt Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht, falls die Angaben im Verkaufsprospekt nicht vollständig, falsch oder irreführend waren.
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