Pressemitteilung von Michael Rainer

PROKON: Chaos hinter den Kulissen


23.06.2014 / ID: 170367
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/Prokon-Genussrechte.html Gut einen Monat vor der Prokon-Gläubigerversammlung gibt es immer wieder neue Enthüllungen, die offenbaren, dass es bei der insolventen Prokon Regenerative Energien GmbH drunter und drüber ging.

Ende Januar 2014 musste die Prokon Regenerative Energien GmbH Insolvenz anmelden. Seitdem bangen rund 75.000 Anleger, die die Prokon-Genussrechte gezeichnet haben, um ihr Geld. Insgesamt geht es um 1,4 Milliarden Euro. Am 22. Juli findet in Hamburg die Gläubigerversammlung statt, bei der wichtige Weichen für die Zukunft des Unternehmens und den Fortgang des Insolvenzverfahrens gestellt werden.

Wahrscheinlich werden die Gläubiger vom Insolvenzverwalter auch einiges über offenbar chaotische Zustände bei dem Windparkunternehmen erfahren. Über diese berichtete das Handelsblatt am 20. Juni unter Berufung auf das Insolvenzgutachten, das dem Blatt offenbar vorliegt. Von einem haarsträubenden Rechnungswesen, einem mangelhaften Controlling oder unsortierten Anlegerakten in Kisten ist die Rede. Oder von falschen Statistiken, was auch zum Beispiel die Zahl der gekündigten Genussrechte betrifft. Offenbar geht aus dem Bericht ebenfalls hervor, dass Prokon immer neues Kapital aus den Genussrechten benötigte, um Zinsen und Rückzahlungsansprüche älterer Genussrechte-Inhaber zu bedienen.

Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart:

Auch wenn der Prokon-Gründer den Verdacht eines Schneeballsystems bisher immer bestritten hat, vermehren sich doch die Anzeichen dafür. Scheinbar wurde immer frisches Kapital benötigt, um alte Forderungen zu bedienen. Der finanzielle Kollaps ist dann vorprogrammiert und die Anleger sind die Leidtragenden. Der "Fall Prokon" scheint immer größere Dimensionen anzunehmen, strafrechtliche Konsequenzen auch gegen den ehemaligen Gründer sind nicht mehr auszuschließen.

Den Genussrechte-Inhabern hilft das wenig. Sie müssen befürchten, dass sie einen großen Teil ihres investierten Geldes verlieren. Angesichts der immer neuen Enthüllungen und der immer unübersichtlicheren Situation bei Prokon, sollten die Anleger juristische Hilfe suchen. Ein im Bank- und Kapitalmarkrecht erfahrener Rechtsanwalt begleitet sie nicht nur im Insolvenzverfahren, sondern kann auch prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz bestehen und sie auch durchsetzen.

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