Steuerhinterziehung: Zoll stellt Kontodaten mutmaßlicher Steuersünder sicher - Selbstanzeige
24.06.2014 / ID: 170482
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Nach einem Bericht der "Welt am Sonntag" ist der Zollfahndung ein Schlag gegen deutsche Steuerhinterzieher gelungen. In Hamburg wurden etliche Unterlagen mit entsprechenden Daten sichergestellt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie die "Welt am Sontag" berichtet, wurden bereits Ende Mai zwei Container mit brisanten Daten beschlagnahmt. Tausende von Unterlagen geben demnach Hinweise auf Offshore-Kontodaten mutmaßlicher deutscher Steuerhinterzieher. Ein Teil der Daten stammt offenbar von einer Niederlassung der Schweizer Privatbank Coutts auf den Cayman Islands.
Die Staatsanwaltschaft und die Steuerfahndung Düsseldorf haben Ermittlungen aufgenommen. Bereits vor zwei Jahren sollen auf einer angekauften Steuer-CD die Daten von rund 1200 deutschen Coutts-Kunden aufgetaucht sein, berichtet das Blatt weiter. Die Bank habe inzwischen ihre Kooperationsbereitschaft mit den Behörden angekündigt.
Der spektakuläre Fund im Hamburger Hafen ist ein weiteres Zeichen, dass es immer schwieriger wird, unversteuertes Geld am Fiskus vorbei auf Schwarzgeldkonten im Ausland zu parken. Der Ankauf von Steuer-CDs und die verstärkte Zusammenarbeit der Staaten untereinander zeigen Wirkung. Der einzige Weg zurück in die Steuerehrlichkeit führt über die Selbstanzeige.
Damit diese strafbefreiend wirken kann, muss sie vor allem rechtzeitig erfolgen und sie muss vollständig sein. Haben die Behörden bereits Ermittlungen aufgenommen, kann eine Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend sein. Außerdem muss sie alle Angaben zu den Steuerangelegenheiten der vergangenen fünf Jahre enthalten, das heißt: Alle relevanten Daten müssen auch auf den Tisch. Eine "Salami-Taktik" ist nicht angebracht.
Wer mit Hilfe einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren möchte, sollte sich dazu an einen im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser weiß, welche Unterlagen benötigt werden, welche Formen und Fristen eingehalten werden müssen. Wer auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen eine Selbstanzeige verfasst, riskiert, dass diese ihre Wirkung verfehlt. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die strafbefreiende Wirkung nicht eintritt.
Da das Entdeckungsrisiko zunehmend steigt und ab Anfang 2015 die Regeln für die Selbstanzeige verschärft werden, sollten Betroffene möglichst umgehend handeln.
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GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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