Selfmade Capital Emirates-Fonds 1 - 7: Auf der Suche nach dem Anleger-Geld
27.06.2014 / ID: 170914
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selfmade-Capital.html Anleger der Emirates-Fonds von Selfmade Capital warten seit geraumer Zeit auf ihre Ausschüttungen. Der Verbleib der Anleger-Gelder ist nach wie vor unklar.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Investition in die Selfmade Capital Emirates Fonds klang vielversprechend. Investitionen in Gold, Biodiesel oder Flughäfen hörten sich nach hohen Renditen an. Und die wurden auch versprochen. Allerdings warten die Anleger der Emirates-Fonds 1 bis 7 seit einiger Zeit auf ihre Ausschüttungen. Zahlungsschwierigkeiten wurden von der Geschäftsführung eingeräumt.
Die Anlegergelder seien zwar alle korrekt investiert worden, aber irgendwo im Ausland offenbar versickert. Intensive Nachforschungen würden angestellt und bis zu deren Abschluss oder bis zum Jahresende sollten die Anleger keine rechtlichen Schritte einleiten, um nicht den Bestand der Fonds zu gefährden.
Waren Anleger zu diesem Zeitpunkt schon verunsichert, wurde es in den vergangenen Wochen immer undurchsichtiger. Malte Hartwieg, dem das Emissionshaus Selfmade Capital gehört, verkaufte zwei Firmen aus seinem Imperium. Die Vertriebsplattform dima24.de und das Emissionshaus Euro Grundinvest. Die Beteiligungen an den Emirates-Fonds von Selfmade Capital wurden pikanterweise u.a. auch von dima24.de vertrieben.
Derzeit bleibt alles äußerst nebulös. Um dabei nicht den Überblick zu verlieren, können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
In Betracht kommt beispielsweise Schadensersatz aus Prospekthaftung. Die Emissionsprospekte sollen den Anlegern in die Lage versetzen, ein genaues Bild ihrer Kapitalanlage zu erhalten. Dazu müssen die Prospektangaben vollständig und vor allem auch wahrheitsgetreu sein. Die Informationen dürfen nicht irreführend sein oder ein falsches Bild der Anlage zeichnen.
Ebenso können auch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gestellt werden. Auch im Rahmen einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger über die Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen. Zu der Aufklärung gehört auch ein Hinweis auf die personellen Verflechtungen zwischen Selfmade Capital und dima24.de, da sich aus dieser Konstellation durchaus Interessenkonflikte der Vermittler ergeben können.
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