Hartz IV - immer öfter ein Thema für Anwälte
02.07.2014 / ID: 171454
Politik, Recht & Gesellschaft
2. Juli 2014. In der deutschen Hartz-IV-Hochburg Berlin wird - rein rechnerisch - alle 20 Minuten gegen einen Hartz-IV Bescheid oder eine Sanktion geklagt. Die Akten in deutschen Sozialgerichten stapeln sich, denn immer mehr Empfänger des Arbeitslosengeldes II ziehen vor Gericht. Die Erfolgsquote gibt ihnen Recht und liegt bei über 30 Prozent. Sind die Hartz-IV-Gesetze zu kompliziert, oder werden in den Jobcentern zu viele Fehler gemacht? All4press befragte dazu Rechtsanwalt L.L.M. oec. Holm Hartwig von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena (www.pwb-law.com), der sich ebenfalls mit dem Thema Hartz-IV auseinandersetzt.
All4press: Herr Hartwig, im vergangenen Jahr zogen 193.966 ALG-II-Empfänger vor die Sozialgerichte um gegen ihren Bescheid zu klagen. In mehr als jedem dritten Fall entschieden die Richter zugunsten des Betroffenen. Werden in den Jobcentern so viele Fehler gemacht?
Holm Hartwig: Die Hartz-IV Gesetze, die im Sozialgesetzbuch II geregelt sind, sind sehr kompliziert und werden auch ständig novelliert. Im Einzelfall werden diese Gesetze von den Jobcentern unterschiedlich ausgelegt, was zwangsläufig zum Streit führt, der dann gerichtlich beigelegt werden muss. Dazu kommen der Kostendruck und der Personalmangel bei den Behörden, auch wenn diese beiden Punkte von der Bundesanstalt für Arbeit gern bestritten werden. Viele Sachbearbeiter sind Quereinsteiger, die schon nach relativ kurzer Schulungsdauer Entscheidungsgewalt über die Höhe des Bescheids oder über zu verhängende Sanktionen erhalten. So gab es im letzten Jahr über 61.000 Widersprüche gegen Sanktionen, mehr als 36 Prozent davon waren erfolgreich. (Anmerk. d. Red.: 2013 wurden Sanktionen gegen 470.900 Leistungsbezieher verhängt.)
All4press: Die neue Sanktions-Statistik der Bundesagentur für Arbeit sagt aus, dass jeder zehnte Leistungsempfänger einen Regelverstoß begeht, oder sich nicht pünktlich meldet. Bislang ging man von gerade einmal drei Prozent aus. Woran liegt das?
Holm Hartwig: Nach meiner persönlichen Erfahrung ist der von den Medien so gern zitierte faule und arbeitsscheue Leistungsempfänger die Ausnahme. Bevor man den Menschen unterstellt nicht gesetzes- und regelkonform zu sein, sollte man lieber die vielen Formulare und Brieftexte auf Verständlichkeit überprüfen. Vielleicht geschehen auch deshalb mehr Regelverstöße, weil durch die Komplexität und Unverständlichkeit der Formulare Fehler schon vorprogrammiert sind. Insgesamt habe ich den Eindruck, dass die Bürokratie in den Jobcentern mehr Platz einnimmt als die Bemühungen, Menschen wieder in Arbeit zu bringen.
All4press: Immer wieder wird in den Medien von einer extrem hohen Fehlerquote in den ALG-II-Bescheiden gesprochen. Deckt sich diese Aussage mit Ihren Erfahrungen und wo liegen die meisten Fehler?
Holm Hartwig: Die Quoten für falsche Berechnungen und für Fehlentscheidungen bei Sanktionen sind tatsächlich sehr hoch. Vier von fünf Leistungsempfängern erhalten im Durchschnitt zu wenig Geld. Besonders viele Fehler fallen in die Themenbereiche Bedarfsgemeinschaften, Rückforderungen, falsche Einkommensberechnung und in die Punkte, die im Ermessen des jeweiligen Jobcenters liegen, wie z. B. die Kosten der Unterkunft (KdU) zu denen auch die Heizkosten zählen. Da für den Hartz-IV-Empfänger in der Regel keine Kosten für eine Überprüfung seines Bescheids anfallen, kann man den Bedürftigen also nur dazu raten.
All4press: Immer wieder wird der Vorwurf laut, dass Anwälte zu Klagen ermuntern, weil sie damit gutes und einfaches Geld verdienen. Was sagen Sie dazu?
Holm Hartwig: Es gibt immer schwarze Schafe. Kollegen, die nur das Massengeschäft, nicht aber das Einzelschicksal des Bedürftigen im Auge haben, gibt es wohl. Ich will aber daran erinnern, dass die meisten Hartz-IV-Empfänger unverschuldet in diese Situation geraten. Es ist ihr gutes Recht das einzufordern, was ihnen gesetzlich zusteht. In unserem Sozialstaat ist die Grundsicherung garantiert. Und schon die Tatsache, dass die "Grundsicherung" gekürzt werden kann, ist für mich absurd. Bei derartigen Klagen werden oft Grundsatzentscheidungen getroffen; so entschied beispielsweise das Bundessozialgericht Anfang Juni 2014, dass Fahrtkosten von getrennt lebenden Eltern zu ihren Kindern übernommen werden müssen (Az: B 14 AS 30/13). Auch dass ein Kinderschreibtisch samt Stuhl zur Grundausstattung von ALG-II-Familien gehört, ist eine Grundsatzentscheidung, die es ohne die - wahrscheinlich zunächst unnötig anmutende - Klage eines Einzelnen nicht geben würde.
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