Steuerhinterziehung: Korrekturzeitraum bei der Selbstanzeige verlängert sich
10.07.2014 / ID: 172152
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Bei der strafbefreienden Selbstanzeige wird der Korrekturzeitraum voraussichtlich ab Anfang 2015 von fünf auf zehn Jahre ausgedehnt. Das erschwert die Selbstanzeige.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Finanzminister von Bund und Ländern haben vor einigen Wochen vereinbart, die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige deutlich zu verschärfen. Besonders die Verdoppelung des Korrekturzeitraums von fünf auf zehn Jahre dürfte dazu führen, dass es schwieriger wird, eine vollständige Selbstanzeige zu stellen. Eine Selbstanzeige kann allerdings nur dann strafbefreiend wirken, wenn die Angaben vollständig sind.
Ob die Banken im Ausland, bei denen das unversteuerte Geld eingezahlt wurde, tatsächlich alle nötigen Unterlagen und Belege der vergangenen zehn Jahre bereitstellen können, ist ungewiss. Das könnte zu massiven Problemen bei der Selbstanzeige führen. Zwar kann die Steuerschuld zunächst auch nur geschätzt werden - diese Schätzung muss aber schon sehr genau sein und darf nicht zu niedrig ausfallen.
Damit die Selbstanzeige nicht nach hinten losgeht und tatsächlich strafbefreiend wirkt, sollten Laien es nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen versuchen. Das Risiko, dass die Selbstanzeige dann fehlschlägt und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht, ist groß. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sich Betroffene an einen im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der weiß welche Unterlagen benötigt werden und welche Einkünfte angegeben werden müssen. Er kann dafür sorgen, dass die Selbstanzeige vollständig ist und strafbefreiend wirkt.
Darüber hinaus muss die Selbstanzeige natürlich auch rechtzeitig gestellt werden. Haben die Behörden bereits Ermittlungen aufgenommen, ist es in der Regel schon zu spät.
Ab 2015 wird voraussichtlich nicht nur der Korrekturzeitraum verlängert, sondern auch die Strafzuschläge deutlich erhöht. Daher sollten Steuersünder, die mit Hilfe der Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren möchten, möglichst umgehend aber nicht überstürzt handeln. Vor der Selbstanzeige sollte die Beratung durch kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater stehen.
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Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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