Future Business Nachrangdarlehen: Schadensersatz statt Insolvenzquote
14.07.2014 / ID: 172399
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Future-Business-KGaA-FuBus.html Im Insolvenzverfahren über die Future Business KGaA (FuBus) werden Nachrangdarlehen nachrangig behandelt. Gläubiger können aber ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Gläubigerversammlung der zur Infinus-Gruppe zählenden insolventen Future Business KGaA (FuBus) wurde auf den 25. November 2014 verschoben. Grund für den späteren Termin sind die zahlreichen "kleinen" Gläubigerversammlungen für die Anleger der Orderschuldverschreibungen.
Die Gläubiger der Nachrangdarlehen sollten diese Zeit nutzen, um ihre Forderungen geltend zu machen. Das Insolvenzverfahren bietet für sie nur wenig Hoffnung, da ihre Forderungen nachrangig bedient werden, das heißt alle anderen Forderungen genießen zunächst Priorität. Im Darlehensvertrag ist festgeschrieben, dass die Zinszahlungen sowie die Rückzahlung des Darlehensbetrags unter dem Vorbehalt stehen, dass kein Grund für eine Insolvenzeröffnung besteht. Daher werden die Darlehensgeber derzeit auch weder vom Insolvenzverwalter noch vom Gericht angeschrieben, um ihre Forderungen anzumelden. Wie der Insolvenzverwalter bereits mitteilte, sei derzeit nicht davon auszugehen, dass Gläubiger der Nachrangdarlehen mit einer Quote rechnen könnten. Es sei denn, die Betrugsvorwürfe gegen einige Manager bestätigen sich. Dann könnten auch die Nachrangdarlehen gleichrangig mit allen anderen Forderungen behandelt werden. Aber auch dann ist es fraglich, wie hoch die Insolvenzquote ausfallen würde. Zum Vergleich: Die Inhaber der Orderschuldverschreibungen können nach Angaben des Insolvenzverwalters derzeit auch nur von einer Insolvenzquote von zirka 20 Prozent ausgehen. Massive finanzielle Verluste drohen also in jedem Fall.
Ob und wann sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, ist ungewiss. Das Verfahren kann sich noch in die Länge ziehen und in der Zwischenzeit können Ansprüche auf Schadensersatz der Darlehensgeber möglicherweise schon verjährt sein. Damit es nicht so weit kommt, können die Gläubiger der Nachrangdarlehen sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der die Ansprüche auf Schadensersatz prüfen und ggfs. die entsprechenden Schritte einleiten kann, um die Forderungen auch durchzusetzen.
Ansprüche auf Schadensersatz können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. Ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
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