Pressemitteilung von Michael Rainer

Axa Immoselect verkauft Immobilie in Spanien - Schadensersatz nach BGH-Urteil


24.07.2014 / ID: 173388
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/Axa-Immoselect-Immobilienfonds.html Der offene Immobilienfonds Axa Immoselect hat sich von einer weiteren Immobilie getrennt. Dadurch wurde der Anteilspreis um rund 1,7 Prozent reduziert. Schadensersatzansprüche sind immer noch möglich.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der offene Immobilienfonds Axa Immoselect wird seit geraumer Zeit abgewickelt. Dabei werden die Immobilen aus dem Bestand des Fonds veräußert und die Anleger in Form von turnusmäßigen Ausschüttungen an dem Verkaufserlös beteiligt. Die Höhe der Ausschüttungen hängt maßgeblich vom erzielten Verkaufserlös ab. Wie das Management des Axa Immoselect jetzt mitteilte, wurde das Einkaufszentrum "Imaginalia" im spanischen Albacete für rund 11,53 Millionen Euro verkauft. Der Anteilspreis habe sich daraufhin um 37 Cent von 21,42 Euro auf 21,05 Euro reduziert.

Anleger des Axa Immoselect haben immer noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hoffnung macht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014. Der BGH entschied, dass die vermittelnden Banken ungefragt auf das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds hätten hinweisen müssen. Denn die Aussetzung der Rücknahme der Anteile bedeute für die Anleger ein ständiges Liquiditätsrisiko, da sie in dieser Zeit nicht frei über ihr Geld verfügen können.

Haben die Banken gegen diese Beratungspflicht verstoßen, können Schadensersatzansprüche gegen die Bank geltend gemacht werden. Dabei ist es nach Ansicht der Karlsruher Richter unwesentlich, ob die Schließung des Fonds absehbar war oder nicht. Das Urteil lässt sich auch auf Verträge anwenden, die bereits vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden.

Durch diese Rechtsprechung des BGH können sich viele Anleger des Axa Immoselect wieder Hoffnung auf Schadensersatz machen, da erfahrungsgemäß häufig in den Beratungsgesprächen nicht ordnungsgemäß über die Risiken offener Immobilienfonds aufgeklärt wurde. Ob die Bank ihre Beratungspflichten verletzt hat, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Dazu können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der den Schadensersatzanspruch prüfen und die entsprechenden Schritte einleiten kann.

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