Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Schweizer Großbank USB zahlt an deutschen Fiskus
01.08.2014 / ID: 174180
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Schweizer Großbank USB zahlt dem deutschen Fiskus 300 Millionen Euro, um einen Streit wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung beizulegen. Das gab die Bank bekannt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Schweizer Großbank USB war offenbar für Kunden, die ihr Geld am deutschen Fiskus vorbeischleusen wollten, eine gute Adresse. Nicht nur einmal wurde ihr vorgeworfen, bei Steuerhinterziehung behilflich zu sein. Jetzt ist der Streit vorbei. Nach Medienberichten hat sich die USB bereit erklärt, eine Summe von 300 Millionen Euro an den deutschen Staat zu zahlen.
Als das Bundesland NRW vermehrt Steuer-CDs einkaufte, geriet auch die USB unter Druck. Auf den CDs sollen immer wieder Konten mit Schwarzgeld bei der USB aufgetaucht sein. Nun hat die Bank offenbar eingelenkt, um den Streit zu beenden.
Die Großbank USB ist auch ein weiteres Signal, dass die Zeiten, in denen die Schweiz ein Paradies für Steuersünder war, vorbei sind. Der Kauf der Daten-CDs hat offenbar Wirkung gezeigt und auch die Schweiz hat inzwischen verstärkte Kooperationsbereitschaft mit den deutschen Behörden signalisiert. Eine Folge davon ist, dass die Furcht vor Entdeckung und damit auch die Zahl der Selbstanzeigen immer weiter steigt. Für viele Steuersünder ist die Selbstanzeige die letzte Möglichkeit, in die Legalität zurückzukehren.
Damit eine Selbstanzeige aber tatsächlich strafbefreiend wirkt, muss sie rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein. Das ist für den Laien kaum machbar, da zu viele Fallstricke lauern. Wer eine Selbstanzeige auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst, geht ein hohes Risiko ein, dass sie nicht strafbefreiend ist. Die Folge können hohe Geldbußen oder Freiheitsstrafen sein. Ratsamer ist es, erfahrene Steuerberater und im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte hinzuziehen. Sie können dafür sorgen, dass die Selbstanzeige so gestellt wird, dass sie auch ihre strafbefreiende Wirkung entfalten kann.
Da ab 2015 die Regeln für die Selbstanzeige deutlich verschärft werden sollen, sollten Betroffene nicht mehr lange warten.
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